Wachstumschancengesetz hebt Grenze an
Mit dem Wachstumschancengesetz (verabschiedet am 22.03.2024) wurde auch die Unschädlichkeitsgrenze für die Gewerbesteuer um 10 Prozentpunkte angehoben, für Einnahmen aus dem Verkauf von PV-Strom. Die Angaben in diesem Artikel wurden dementsprechend angepasst.