Vermarktungsarten für Wind- und Solarparks

Geförderte Direktvermarktung: In der geförderten Direktvermarktung für Anlagen über 100 kWp verkaufen Betreiber den erzeugten Strom über einen Direktvermarkter und nehmen dabei die EEG-Förderung der Marktprämie in Anspruch.

Sonstige/ungeförderte Direktvermarktung: Langfristige Stromlieferverträge mit festen Abnehmern (z. B. Unternehmen oder Energieversorger) oder Verkauf über einen Direktvermarkter ohne Inanspruchnahme der EEG-Förderung.