Gute Neuigkeiten!

In einem neuen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, der das bestehende Energierecht anpassen soll, werden unter anderem drei wichtige Punkte bei der finanziellen Beteiligung von Kommunen geklärt.

  1. „Eingespeiste Strommengen“ werden zu „erzeugten Strommengen“
    Die geplanten Änderungen passen die Regelungen zur finanziellen Beteiligung von Kommunen insofern an, dass in § 6 EEG zukünftig einheitlich von tatsächlich erzeugten Strommengen von Wind- und Freiflächen-PV-Anlagen gesprochen wird.
  2. Fiktive Mengen sind nicht mehr beteiligungsfähig
    Laut dem Referentenentwurf wird auch bei Windenergieanlagen zukünftig nur noch die tatsächlich erzeugte Strommenge beachtet. Nicht erzeugte „fiktive Strommengen“ sind dadurch nicht mehr beteiligungsfähig.
  3. Klarstellung der individuellen Regeln in den Bundesländern
    Länderregelungen müssen Anlagenbetreibern erlauben, Gemeinden oder betroffene Bürger mit verschiedenen Beteiligungsformen einzubeziehen, wobei eine finanzielle Beteiligung bis zu 0,3 Cent pro Kilowattstunde möglich ist.  

Gerade bei Punkt 2 freuen wir uns, dass hier unserem Vorschlag gefolgt wird, fiktive Strommengen explizit nicht mehr bei einer Beteiligung zu berücksichtigen.