Update zum EuGH-Urteil: 13.05.2025
Das BGH ist in seiner mündlichen Verkündigung der Einschätzung des EuGH gefolgt. Die schriftliche Begründung steht noch aus.
Das BGH ist in seiner mündlichen Verkündigung der Einschätzung des EuGH gefolgt. Die schriftliche Begründung steht noch aus.