Update zur rechtlichen Lage: 18.11.2025

Der Bundestag hat am 13.11.2025 ein Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts beschlossen, das auch Einfluss auf das EnWG hat. Unter anderem wird damit eine Übergangsfrist für die Kundenanlage nach bestehendem deutschem Recht eingeführt. Die Übergangsfrist gilt bis zum 01.01.2029. Die Zustimmung des Bundesrates gilt als gesichert.