Update zur rechtlichen Lage: 18.11.2025
Der Bundestag hat am 13.11.2025 ein Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts beschlossen das auch Einfluss auf das EnWG hat. Unter anderem wird damit eine Übergangsfrist für bestehende Kundenanlage nach bestehendem deutschem Recht eingeführt. Die Übergangsfrist gilt bis zum 01.01.2029. Außerdem stellt der Gesetzgeber klar, dass auch neue Mieterstrom- und Onsite-PPA-Projekte möglich sind, sofern die Lieferung innerhalb eines Gebäudes erfolgt.