Gute Neuigkeiten: Erleichterungen bei der Stromsteuer
Der Bundestag hat am 13.11.2025 ein Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes beschlossen. Unter anderem gelten EE-Anlagen mit einer installierten Leistung unter 2 MW nicht mehr als Versorger und sind damit nicht mehr stromsteuerpflichtig. Die Stromsteuermeldung für das Jahr 2025 ist aber noch fällig und muss bis zum 31.05.2026 abgeben werden.
Zusätzlich wird die standortübergreifenden Anlagenverklammerung aufgehoben.