Änderung der Ausgleichszahlung
Mit der EnWG-Novelle 2025 gilt seit de, 23.12.2025 eine grundlegende Änderung beim bilanziellen Ausgleich von Redispatch-Maßnahmen in Verteilnetzen:
Der Verteilnetzbetreiber zahlt den Aufwendungsersatz nicht mehr an den Bilanzkreisverantwortlichen/Direktvermarkter (BKV/DV), sondern an den Anlagenbetreiber.
Der Anlagenbetreiber erhält diesen Betrag als Bestandteil des finanziellen Redispatch-Ausgleichs und muss ihn ggf. an den BKV/DV weiterreichen.