Änderung der Ausgleichszahlung

Mit der EnWG-Novelle 2025 gilt seit de, 23.12.2025 eine grundlegende Änderung beim bilanziellen Ausgleich von Redispatch-Maßnahmen in Verteilnetzen:

Der Verteilnetzbetreiber zahlt den Aufwendungsersatz nicht mehr an den Bilanzkreisverantwortlichen/Direktvermarkter (BKV/DV), sondern an den Anlagenbetreiber.

Der Anlagenbetreiber erhält diesen Betrag als Bestandteil des finanziellen Redispatch-Ausgleichs und muss ihn ggf. an den BKV/DV weiterreichen.