Im Rahmen des Redispatch-2.0-Regimes können Netzbetreiber EE-Anlagen abregeln, um drohende Netzengpässe zu verhindern. Grundlage für die Engpassprognose sind die Erzeugungsfahrpläne, die Direktvermarkter am Vortag erstellen, um die prognostizierten Strommengen an der Börse zu verkaufen.
Denn Strom kann deutschlandweit gehandelt werden – besonders gefragt ist dabei der günstige Windstrom aus dem Norden. Allerdings kann dieser in der Realität nicht immer vollständig in den stromintensiven Süden transportiert werden.
Ergibt sich aus den gemeldeten Fahrplänen eine drohende Überlastung bestimmter Netzabschnitte, werden auf der Überschussseite – meist im Norden – ausgewählte EE-Anlagen abgeregelt, während im Gegenzug auf der anderen Seite des Engpasses Gaskraftwerke hochgefahren werden.
Hinweis: Eine Abregelung durch den Direktvermarkter bei negativen Strompreisen ist keine Redispatch-Maßnahme.