BDEW-Mischpreis

Für den finanziellen Ausgleich ist gemäß der BDEW-Übergangslösung ein einheitlicher Mischpreis je Viertelstunde zu verwenden. Dieser setzt sich zu 72,5 % aus dem ID1-Preisindex und zu 27,5 % aus dem reBAP zusammen. Der BDEW-Mischpreis kann unter Netztransparenz öffentlich eingesehen werden.