Nicht verwechseln: Befreiung vs. Entlastung

Eine Befreiung beantragen Sie im Vorhinein. Liegt sie vor, wird die Menge gar nicht erst stromsteuerpflichtig.

Ohne Befreiung wird die Menge zunächst stromsteuerpflichtig. Sie zahlen die Steuer und holen sie über einen Entlastungsantrag zurück.