node.energy Tipp: Messstellenbetrieb immer beauftragen
Alle abrechnungsrelevanten Stromzähler sollten immer von einem grundzuständigen oder wettbewerblichen Messstellenbetreiber betrieben werden. Der eigenständige Messstellenbetrieb ist aus mehreren Gründen nicht zu empfehlen:
- Die Stromzähler, über die Sie Ihre Abnehmer abrechnen, müssen geeicht sein und diese Eichung muss grundsätzlich alle acht Jahre erneuert werden. Dazu werden die Stromzähler ausgebaut und an das Eichamt geschickt. Rechnen Energieversorger Strom über einen ungeeichten Zähler ab, gilt dies als Ordnungswidrigkeit.
- Auch beim besten Stromzähler kann es zu Datenlücken kommen. Der Betreiber der Messstelle ist dazu verpflichtet, die verlorenen Daten wiederherzustellen oder zu vervollständigen. Dazu muss ein Ersatzwert errechnet werden, der die Vorgabe der Bundesnetzagentur wie folgt erfüllt: „[…] ein plausibler Wert, der unter Verwendung aller verfügbaren Informationen anstelle eines fehlenden wahren Messwerts oder eines unplausiblen wahren Messwerts gebildet wird, [...]."
Für die Berechnung dieses Ersatzwertes hat der Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e.V. (VDE) ein Regelwerk herausgegeben. Diese Norm ist allerdings nicht öffentlich zugänglich und darf nicht zitiert oder beschrieben werden. - In vielen Fällen lohnt es sich, die Zähler mit einer Fernauslesbarkeit zu ertüchtigen. Dazu muss in einigen Fällen ein Energie-Daten-Management-Software (EDM) installiert und der Datenversand eingerichtet werden.