node.energy Tipp: Stromsteuerbefreiung für Betriebsstrom

PV-Anlagenbetreiber, die gewerblichen Mieterstrom verkaufen, können diesen Strom von der Stromsteuer befreien. Es gibt aber noch eine weitere, weniger bekannte Strommenge, für die eine Befreiung beantragt werden kann: Betriebsstrom.

Dieser fällt an, wenn Solaranlagen Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen, etwa für den Stand-by-Betrieb. Laut dem Stromsteuergesetz ist Strom, der zur Stromerzeugung entnommen wird, auch von der Stromsteuer befreit. Um diese Befreiung zu erhalten, muss der PV-Anlagenbetreiber diese aber beantragen.

In der Praxis wird die Befreiung aber nur von wenigen Betreibern beantragt, da für kleine oder mittelgroße PV-Anlagen die Stromsteuer für den von der Anlage verbrauchten Strom sehr gering ausfällt.