Sowohl der Stromverkauf an Dritte vor Ort (on-site) als auch die Lieferung über das öffentliche Netz (off-site) muss über einen Stromliefervertrag bzw. Power Purchase Agreement (PPA) geregelt werden. Ein PPA enthält unter anderem die Vereinbarungen über Menge und Preis des gelieferten Stroms, Laufzeitlänge und Kündigungsrecht. Da sich die PPAs in ihrer Ausgestaltung sehr stark voneinander unterscheiden können, werden sie oft unterschiedlich bezeichnet. Geläufiger als der Begriff on-site PPA ist zum Beispiel die Bezeichnung als „Mieterstrom“. Liefert ein Unternehmen seinen Solarstrom an einen anderen Standort oder einen Dritten über das öffentliche Netz, kann für diesen Stromvertrag der Begriff „Off-site Sleeved Corporate PPA“ genutzt werden. In dieser Bezeichnung stecken mehrere Konditionen:
Off-site PPA
Um ein off-site PPA handelt es sich immer dann, wenn der Strom über das öffentliche Netzt geliefert wird, also außerhalb der Kundenanlage oder des Standortes, an dem der Strom erzeugt wird.
Corporate PPA
Der Begriff „Corporate“ zeigt, dass der Strom direkt an einen Verbraucher, zum Beispiel den zweiten Standort, geliefert bzw. verkauft wird. Im Gegensatz dazu kann der Strom auch an einen Händler, etwa einen Energieversorger, verkauft werden, dann spricht man von einem „Utility PPA“.
Sleeved PPA
Das Sleeved PPA ist eine Unterform des off-site PPAs. Der Begriff „sleeved“ zeigt an, dass die Abwicklung der Stromlieferung über das öffentliche Netz von einem Energiedienstleister übernommen wird, der über die dazu nötigen Kompetenzen und Prozesse bzw. Infrastruktur verfügt.