Bagatellmengen bei der Drittmengenabgrenzung

Bagatellmengen bei der Drittmengenabgrenzung

Bagatellmengen können die Drittmengenabgrenzung extrem vereinfachen. Doch was genau sind Bagatellmengen? Welche Regeln gelten? Unser Poster zeigt Ihnen alle Details übersichtlich auf einen Blick.

Möchten Sie eine reduzierte EEG-Umlage in Anspruch nehmen, z.B. für den Eigenverbrauch aus PV-Anlagen oder BHKWs vor Ort, müssen Sie diese Strommengen eindeutig von den Verbräuchen Dritter abgrenzen (Drittmengenabgrenzung). Bei Bagatellmengen greift jedoch eine wesentliche Vereinfachung, denn diese müssen nicht abgegrenzt werden und ein Zählereinbau bzw. eine Messung ist nicht erforderlich.

Unser Poster zeigt Ihnen:

  • Anhand welcher Kriterien Sie Bagatellmengen eindeutig bestimmen können
  • Die Verbraucher "Whitelist" bzw. "Blacklist" der Bundesnetzagentur
  • Hinweise für den Umgang mit Zweifelsfällen

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Bagatellmengen bei der Drittmengenabgrenzung

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