Rechtlicher Rückenwind für Kundenanlagen (Stand: 17.11.2025)

Gute Nachrichten für Mieterstromanbieter. Der Bundestag hat ein Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts beschlossen, das unter anderem eine Übergangsregelung für Kundenanlagen vorsieht. Damit fallen bestehende und neue Onsite-PPAs bis zum 01.01.2029 unter den Bestandsschutz. DieZustimmung des Bundesrates gilt als gesichert.

Zur Historie: Ein Gerichtsurteil des BGH vom 03.07.2025 hat die Definition der Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a EnWG gekippt, da sie nicht mit EU-Recht vereinbar ist.

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