Rechtliche Unsicherheit bei Kundenanlagen

Ein Gerichtsurteil des BGH vom 03.07.2025 hat die Definition der Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a EnWG gekippt. Mieterstromprojekte, die unter der gegenwärtigen Definition von Kundenanlagen umgesetzt wurden, befinden sich somit in einem rechtlichen Schwebezustand. Denn noch ist nicht geklärt, wann genau Änderungen für Mieterstromanbieter in Kraft treten oder wann sie gefordert sind, die damit verbundenen Pflichten zu übernehmen. Auch ist noch nicht geklärt ob und wann der Gesetzgeber neue verständliche Regeln dazu aufstellt. Wir halten Sie auf dem Laufenden!