Web-Seminar Aufzeichnung
Redispatch-Entschädigungen 2026
Bekommen Sie Klarheit zur neuen Redispatch-Abrechnung nach § 14 EnWG und was sie für Betreiber bedeutet.
Die kurzfristige Novellierung des § 14 EnWG sorgt aktuell für erhebliche Unsicherheit im Markt. Denn seit dem 23. Dezember 2025 werden Redispatch-Entschädigungen nicht mehr über den Direktvermarkter, sondern direkt zwischen Netzbetreiber und Anlagenbetreiber abgewickelt.
Erste Betreiber werden bereits von ihren Direktvermarktern informiert, dass sie keine Redispatch-Entschädigungen mehr abrechnen. Gleichzeitig warten viele Betreiber zum Jahreswechsel ohnehin noch auf die ersten Abrechnungen ihres neuen Direktvermarkters und sind unsicher, wie sie im Fall ausbleibender Redispatch-Abrechnungen vorgehen sollen. Ebenso zeichnet sich ab, dass die neuen Abrechnungsprozesse je nach Netzbetreiber unterschiedlich ausfallen werden.
Was bedeutet die Situation konkret für Betreiber von Wind- und PV-Anlagen? Wie können diese sich bestmöglich aufstellen? Und wie lässt sich sicherstellen, dass keine Redispatch-Erlöse verloren gehen?



