Web-Seminar Aufzeichnung
Redispatch-Entschädigungen 2026 - Wer rechnet ab? Wer zahlt? Wer prüft?
Verschaffen Sie sich Klarheit zur neuen Redispatch-Abrechnung nach § 14 EnWG und was sie für Betreiber von Wind- und Solarparks bedeutet.
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Die kurzfristige Novellierung des § 14 EnWG sorgt aktuell für erhebliche Unsicherheit im Markt. Denn seit dem 23. Dezember 2025 werden Redispatch-Entschädigungen nicht mehr über den Direktvermarkter, sondern direkt zwischen Netzbetreiber und Anlagenbetreiber abgewickelt.
Erste Betreiber werden bereits von ihren Direktvermarktern informiert, dass sie keine Redispatch-Entschädigungen mehr abrechnen. Gleichzeitig warten viele Betreiber zum Jahreswechsel ohnehin noch auf die ersten Abrechnungen ihres neuen Direktvermarkters und sind unsicher, wie sie im Fall ausbleibender Redispatch-Abrechnungen vorgehen sollen. Ebenso zeichnet sich ab, dass die neuen Abrechnungsprozesse je nach Netzbetreiber unterschiedlich ausfallen werden.
- Was bedeutet die EnWG-Novelle zu Redispatch konkret für Betreiber von Wind- und PV-Anlagen?
- Wie können diese sich in Sachen Redispatch bestmöglich aufstellen?
- Und wie lässt sich sicherstellen, dass keine Redispatch-Erlöse verloren gehen?








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