
Wind & PV-Park
Wie Qair eine falsch angesetzte § 51-Regelung fand
Qair Deutschland Operations & Management managt Wind- und Solarparks mit rund 120 MW Gesamtleistung in opti.node. Im Rahmen des kaufmännischen Monitorings fiel dem Asset Management auf, dass die vom Verteilnetzbetreiber abgerechnete Marktprämie für mehrere Windenergieanlagen dauerhaft unter dem berechneten Sollwert lag.
- Rund 12.000 Euro zu niedrig abgerechnete Marktprämie über mehrere Jahre identifiziert und gegenüber einem Netzbetreiber geltend gemacht
- Ursache war eine leicht zu übersehende Übergangsregelung im EEG
- Einführung des automatisierten Erlösmonitorings schafft zentrale Datenhaltung für frühe Fehlererkennung
Eine Ausnahme von der Ausnahme
Die Ursache liegt in § 51 EEG, der Regelung zu negativen Strompreisen. Ein Verteilnetzbetreiber hatte die „4-Stunden-Regel“ angesetzt. Damit galten deutlich mehr Viertelstunden als nicht vergütungsfähig, als zulässig gewesen wäre.
Der Hintergrund: Die Anlagen gingen zu einem Zeitpunkt ans Netz, zu dem für neue Anlagen bereits die 4-Stunden-Schwelle galt. Maßgeblich ist für die Vergütung jedoch nicht die Inbetriebnahme, sondern der Gebotstermin der zugrunde liegenden Ausschreibung – und der lag davor. Durch eine Übergangsregelung nach § 100 EEG gilt für diese Anlagen weiterhin die 6-Stunden-Schwelle.
Die Konstellation ist in der laufenden Abrechnung schwer zu erkennen: Sie greift nur für einen schmalen Zeitkorridor an Ausschreibungen und weicht von der Regel ab, die für die überwiegende Mehrheit der Anlagen desselben Inbetriebnahmejahrs gilt.
Dass ein Netzbetreiber bei dieser Regelung durcheinanderkommt, kann ich gut nachvollziehen – das EEG ist an dieser Stelle wirklich sperrig. Entscheidend ist für mich, dass wir die Abweichung überhaupt gesehen haben. Ohne die systematische Prüfung wäre uns das nicht aufgefallen.
Stefanie Erdt, Asset Managerin & Prokuristin, Qair Deutschland
Das Ergebnis: Über die bisherige Laufzeit summierte sich die zu geringe Marktprämie auf rund 12.000 Euro. Der Netzbetreiber hat nach dem Austausch zu dem Thema die Nachberechnung direkt angestoßen und neue Gutschriften ausgestellt.
Warum solche Abweichungen kein Einzelfall sind
Bemerkenswert ist weniger die Höhe der Summe als die Tatsache, dass der Fehler überhaupt identifiziert wurde. Mit Redispatch-Prozessen, komplexen Übergangsregelungen und negativen Strompreisen wächst die Zahl regulatorischer Schnittstellen massiv. Betreiber müssen heute nicht mehr nur technische Verfügbarkeiten überwachen, sondern auch die wirtschaftliche Korrektheit ihrer Abrechnungen kontinuierlich validieren.
Die Regeln sind heute so kleinteilig, dass die Abrechnungen von Netzbetreibern und Direktvermarktern regelmäßig vom tatsächlichen Anspruch abweichen. Wer sie finden will, braucht ein Werkzeug, das jede Abrechnung gegen einen berechneten Sollwert der eigenen Anlage hält.
Falco Meyer-Hübner, Experte fürkaufmännische Betriebsführung bei node.energy
Für Betreiber verschiebt sich damit die Anforderung an die kaufmännische Betriebsführung: Es reicht nicht mehr, Gutschriften zu verbuchen. Wer Erlöse, Abregelungen oder regulatorische Sonderfälle sauber nachvollziehen kann, sichert Einnahmen, die sonst oft unbemerkt über Jahre hinweg verloren gehen.
Was der laufende Abgleich leistet
Das Add-on Erlösmonitoring in opti.node setzt genau hier an. Es führt Energie-, Preis- und Abrechnungsdaten automatisch zusammen und berechnet die Soll-Erlöse aus den hinterlegten Direktvermarktungsverträgen – inklusive der Regulatorik, die für die jeweilige Anlage gilt. Die Abrechnungen von Netzbetreiber und Direktvermarkter können fortlaufend gegen diesen Sollwert geprüft werden. So werden Abweichungen direkt sichtbar, bevor sie sich über Jahre summieren.
Für Qair bedeutet das: Die Prüfung ersetzt nicht das Urteil des Asset Managements, sondern liefert ihm die belastbare Grundlage dafür.
Erlösmonitoring für Wind- und Solarparks
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