Erlösabschöpfung im Wind- und Solarpark

Erlösabschöpfung im Wind- und Solarpark

Erfahren Sie in diesem Web-Seminar, wie Wind- und Solarparkbetreiber von der Erlösabschöpfung betroffen sind und welche Möglichkeiten es gibt, die Meldung von Überschusserlösen kosten- und zeiteffizient zu erledigen.

Das Strompreisbremsegesetz und damit verbunden die Erlösabschöpfung tritt rückwirkend zum 1.12.2022 in Kraft. Was bedeutet das für Betreiber von Wind- und Solarparks? Was ist bei der Meldung von Überschusserlösen zu beachten? Welche Kosten können durch die automatisierte Meldung im Zuge der Erlösabschöpfung eingespart werden?

Diese und weitere Fragen klären Dr. Steffen Herz, Rechtsanwalt und Partner der renommierten Kanzlei von Bredow Valentin Herz, und Matthias Karger, Geschäftsführer und Gründer von node.energy, in diesem Web-Seminar. Außerdem wird darauf eingegangen, wie geforderte Meldungen durch geeignete Software automatisiert erstellt werden können. Teilnehmer können zudem Ihre Fragen direkt an die Experten stellen.


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