Vertragsbedingungen für die Nutzung von Software über das Internet (Software as a Service)

Stand: 08.02.2022
Version: 1.0

1. Präambel

1.1.  Die node.energy GmbH, c/o GreenTech Hub,Carl-von-Noorden Platz 5, 60596 Frankfurt am Main (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „node.energy“) hat eine webbasierte Softwarelösung für die Planung und das energierechtliche und kaufmännische Management von Erzeugungsanlagenentwickelt („Software“).

1.2.  Die Software "opti.node“ unterstützt bei der Bewertung, Optimierung sowie bei der regulatorischen Analyse von geplanten oder bestehenden Energieversorgungskonzepten. Darüber hinaus unterstützt opti.node bei der kaufmännische und regulatorische Administration von Energieversorgungskonzepten.

1.3.  Für die Nutzung der Software und die Erbringung ergänzender Dienstleistungen („SaaS-Services“) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Nähere Informationen zu den Funktionalitäten der Plattform und der Dienste finden Sie auf unserer Webseite unter https://node.energy sowie in der Funktionsbeschreibung in Anlage 2.

1.4.  Der Auftragnehmer ist Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte an der webbasierten Softwarelösung opti.node für die Planung und das energierechtliche und kaufmännische Management von Erzeugungsanlagen.

1.5.  Der Auftraggeber (nachfolgend auch „Nutzerunternehmen“) möchte die Software zur Verwendung in seinem Unternehmen nutzen. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Software in ihrem gesamten Umfang (Programmcode, Dokumentation, Erscheinungsbild, Struktur und Organisation, Name, Logos) urheberrechtlich geschützt ist und node.energy die ausschließlichen Nutzungsrechte an dieser hält. Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien das Nachfolgende.

2. Begriffsbestimmungen

2.1.  Die Bereitstellung der Vertragssoftware opti.node gemäß Funktionsbeschreibung (Anlage 2)  und die Erbringung der zugehörigen IT-Services gemäß Ziffer 12 und 13 werden nachfolgend zusammengefasst als „SaaS-Service“ bezeichnet.

2.2.  Der auf Grundlage dieser Vertragsbedingungenzwischen node.energy und einem Nutzerunternehmen geschlossene Vertrag über die Bereitstellung des SaaS-Service wird nachfolgend auch „SaaS-Vertrag“ genannt.

2.3.  "Berechtigter Nutzer" bezeichnet eine Person, die berechtigt ist, Zugang zur Software zu haben und Inhalte mit der Software zu erstellen, und die (i) der Kunde (im Folgenden auch: „Nutzerunternehmen“) selbst sein kann, wenn der Kunde eine natürliche Person ist, oder (ii) wenn das Nutzerunternehmen eine juristische Person ist, ein Mitarbeiter und/oder Auftragnehmer des Nutzerunternehmens, der im Auftrag des Kunden im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen gegenüber dem Nutzerunternehmen Zugang zur Software erhalten hat.

2.4.  Das Analyzer-Modul der Vertragssoftwareunterstützt bei der finanziellen Bewertung und (strombilanziellen) Optimierung sowie bei der regulatorischen Analyse von geplanten oder bestehenden Energieversorgungskonzepten, die innerhalb einer Kundenanlage gemäß § 3 Nr. 24a, b EnWG betrieben werden bzw. betrieben werden sollen (nachfolgend „Analyzer-Modul“); weitere Details zum Funktionsumfang des Analyzer-Moduls finden sich unter in Anlage 2.

2.5.  Das Manager-Modul der Vertragssoftwareunterstützt die kaufmännische und regulatorische Administration von Energieversorgungskonzepten, die innerhalb einer Kundenanlage gemäß § 3 Nr. 24a, b EnWG betrieben werden (nachfolgend „Manager-Modul“); weitere Details zum Funktionsumfang des Manager-Moduls finden sich in Anlage 2.

3. Gegenstand des Vertrags

3.1.  Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung der Software über das Internet. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber während der Laufzeit dieser Vereinbarung die Nutzung der Software zu eigenen Zwecken zur Verfügung.

3.2.  node.energy stellt dabei dem Auftraggeber die technische Möglichkeit und Berechtigung zur Verfügung, auf den SaaS-Service, insbesondere die Vertragssoftware, mittels Internet zuzugreifen und die Funktionalitäten der Vertragssoftware im Rahmen der nachfolgenden Bedingungen zu nutzen.

3.3.  Der Umfang und die Funktionalität der Softwareergeben sich im Allgemeinen aus der Beschreibung auf der Homepage von node.energy (https://node.energy) und im Speziellen aus der Funktionsbeschreibung in Anlage 2.

4. Vergütung

4.1.  Die Vergütung für die Bereitstellung des SaaS-Service wird in dem individuellen zugrundeliegenden Angebot geregelt.

4.2.  Die für die Bereitstellung des SaaS-Servicevereinbarte Betriebspauschale, wird jährlich im Voraus abgerechnet. Maßgeblich ist das Vertragsjahr. Alle Rechnungen sind binnen vierzehn (14) Kalendertagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege als PDF-Datei per E-Mail. Das Nutzerunternehmen benennt für diesen Zweck ein entsprechendes E-Mail-Postfach.

4.3.  Alle genannten Vergütungen und Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.4.  Das jeweilige Nutzerunternehmen kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Es ist zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegenüber node.energy nur berechtigt, wenn der geltend gemachte Gegenanspruch unbestritten oderrechtskräftig festgestellt ist. Die Abtretung von gegen node.energy gerichteter Ansprüche ist ausgeschlossen. Vorgenanntes gilt jedoch nicht im Anwendungsbereich des § 354a HGB.

5. Laufzeit und Kündigung

5.1.  Soweit zwischen node.energy und dem jeweiligen Nutzerunternehmen nichts Abweichendes vereinbart ist, erfolgt die Bereitstellung des SaaS-Service für eine Mindestlaufzeit von sechsunddreißig(36) Monaten. Danach verlängert sich der SaaS-Vertrag jeweils um weitere zwölf(12) Monate, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit von einer Vertragspartei schriftlich gekündigt wird. Der Nutzungszeitraum beginnt mit dem Tag des Zustandekommens dieses Vertrags.

5.2.  Jede Partei ist berechtigt, den SaaS-Vertrag jederzeit nach § 314 BGB aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grundliegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen der anderen Partei die Fortsetzung des Vertrages nicht mehrzugemutet werden kann („wichtiger Grund“). Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe gesetzten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, soweit nicht gemäß § 323 Abs. 2 BGB eine Fristsetzung entbehrlich ist. Ein wichtiger Grund, der node.energy zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere dann vor, wenn ein Nutzerunternehmen sich mit der Zahlung einer Jahresrechnung im Verzug befindet.

5.3.  Nach Zugang einer Kündigung von node.energy oder nach einer Kündigung des jeweiligen Nutzerunternehmens wird das Nutzerunternehmen unverzüglich dafür Sorge tragen, dass seine mit dem SaaS-Serviceverwalteten Daten spätestens bei Beendigung des SaaS-Vertrages gesichert und auf ein System des Nutzerunternehmens migriert werden. Nach Beendigung des SaaS-Vertrages verbleibt dem jeweiligen Nutzerunternehmen ein Zeitraum von sechs (6) Monaten, um seine mit dem SaaS-Service verwalteten Daten zu migrieren. node.energy stellt die mit dem SaaS-Service verwalteten Daten hierfür auf Anfrage in einem maschinenlesbaren Format (bspw. CSV) zur Verfügung. Vom System bereitgestellte oder vom Nutzerunternehmen hochgeladene Dokumente übergibt node.energy dem Nutzerunternehmen auf Anfrage gesammelt im jeweiligen Dateiformat (bspw. PDF, xlsx). Darüber hinaus unterstützt node.energy das Nutzerunternehmen auf Anfrage und gegen gesonderte Vergütung im Rahmen der Migration. Die Vergütung hierfür wird mit EUR 125 pro Stunde dem Nutzerunternehmen in Rechnung gestellt und bedarf der gesonderten Beauftragung durch das Nutzerunternehmen. Nach Ablauf dieses Übergangszeitraums wird node.energy die Daten des Nutzerunternehmens entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen löschen.

6. Datenschutz

6.1.  node.energy wird den SaaS-Service unter strikter Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen erbringen. Das jeweilige Nutzerunternehmen ist als datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe und Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten seiner Nutzer im Zusammenhang mit der Nutzung des SaaS-Service verantwortlich.

6.2.  Soweit node.energy im Rahmen der Erbringung des SaaS-Service personenbezogene Daten der Nutzerunternehmen verarbeitet, wird node.energy im Auftrag des Nutzerunternehmens tätig. node.energy wird die personenbezogenen Daten daher nur im Rahmen der vertraglich geschuldeten Leistungserbringung oder anderer schriftlicher Weisungen des Nutzerunternehmens und gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeiten. Die Einzelheiten der Auftragsverarbeitung werden in einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, abrufbar unter https://node.energy/avv, geregelt. Diese geht in ihrem Anwendungsbereich den Regelungen dieser Vertragsbedingungen vor. Nutzerunternehmen verarbeitet, wird node.energy im Auftrag des Nutzerunternehmens tätig. node.energy wird die personenbezogenen Daten daher nur im Rahmen der vertraglich geschuldeten Leistungserbringung oder anderer schriftlicher Weisungen des Nutzerunternehmens und gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeiten. Die Einzelheiten der Auftragsverarbeitung werden in einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, abrufbar unter https://node.energy/avv, geregelt. Diese geht in ihrem Anwendungsbereich den Regelungen dieser Vertragsbedingungen vor.

7. Leistungserbringung und –umfang, Leistungsübergabepunkt

7.1.  node.energy stellt dem Nutzerunternehmen die technische Möglichkeit und Berechtigung zur Verfügung, auf den SaaS-Service, insbesondere die Vertragssoftware, mittels Internet durch seine Nutzer zuzugreifen und die Funktionalitäten der Vertragssoftware im Rahmen der nachfolgenden Bedingungen zu nutzen.

7.2.  Der SaaS-Service wird in einem oder mehreren in Deutschland befindlichen Rechenzentren zur Nutzung und zum Abruf durch das Nutzerunternehmen bereitgestellt. Der maßgebliche Leistungsübergabepunkt für den SaaS-Service ist der Routerausgang des von node.energy genutzten Rechenzentrums. Für Ausfälle oder die Nicht-Verfügbarkeit von Hard- und Softwarekomponenten, des Internets oder sonstigen Netzwerken nach diesem Leistungsübergabepunkt ist node.energy nicht verantwortlich. Die Anbindung des Nutzerunternehmens an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffung und Bereitstellung der auf Seiten des Nutzerunternehmens erforderlichen Hard-und Software ist nicht Leistungsinhalt und liegt allein in der Verantwortung des Nutzerunternehmens.

7.3.  Der Funktionsumfang des SaaS-Service, die Service Level, die technischen Nutzungsvoraussetzungen und weitere Details zu den vom Nutzer erworbenen Zugriffsrechten sind in der Funktionsbeschreibung in Anlage 2 und dem Service Level Agreement („SLA“) in Anlage 1 festgelegt. node.energy wird den SaaS-Service gegenüber dem Nutzerunternehmen auf der Grundlage der hierin festgelegten Servicequalität und Service Level erbringen.

7.4.  node.energy ist berechtigt, den SaaS-Service an die aktuelle technische Entwicklung oder aufgrund von Gesetzesänderungen oder Änderungen der Rechtsprechung und in diesem Rahmen die technischen Eigenschaften und Funktionalitäten des SaaS-Service zu verändern. Soweit eine solche Anpassung den SaaS-Service aus der Sicht des Nutzerunternehmens nicht nur verbessert, sondern hierdurch der in der Funktionsbeschreibung spezifizierte Leistungsumfang reduziert wird, hat node.energy die Anpassung spätestens sechs Wochen vor ihrer Durchführung dem Auftraggeber in Textformanzukündigen. Änderungen des in der Funktionsbeschreibung spezifizierten Leistungsumfanges sind unzulässig, wenn diese für das Nutzerunternehmen unzumutbar sind. Zur Klarstellung: Ein Austausch oder eine Änderung von Funktionenbegründet keine Unzumutbarkeit, wenn die ausgetauschten oder geänderten Funktionen anderweitig, z.B. durch eine neue Funktion, in vergleichbarer Formgenutzt werden können.

7.5.  Soweit nicht ausdrücklich vereinbart (siehe auch Ziffer 12, „Support“ und Ziffer 13 „Onboarding“), schuldet node.energy keine weiteren Leistungen, insbesondere keine Installations-, Einrichtungs-,Beratungs-, Anpassungs- und/ oder Schulungsleistungen. Weitere Angaben zum SaaS-Service, z.B. in Prospekten, auf Internetseiten oder im Rahmen von mündlichen Präsentationen, sind nicht Bestandteil der vereinbarten Leistungen, sofern diese Angaben nicht ausdrücklich auch in der Funktionsbeschreibung in Anlage 2 genannt werden.

7.6. Die Software wird entsprechend des Service Level Agreement (SLA) des Auftragnehmers zur Verfügung gestellt, das in Anlage 1 beigefügt ist und das ausdrücklich in diese AGB und den Vertrag zur Softwarebereitstellung einbezogen wird.

8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

8.1.  Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle in dieser Ziffer 8 definierten, für die Erbringung des SaaS-Service erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, vollständig und für node.energy unentgeltlich erbracht werden.

8.2.  Sofern der Auftraggeber mehrere Nutzerzugänge zur Vertragssoftware in Anspruch nimmt, wird der Auftraggeber node.energy in Textform einen autorisierten Ansprechpartner sowie einen Key User benennen. Der Ansprechpartner gilt als bevollmächtigt, rechtsverbindliche Erklärungen für den Auftraggeber abzugeben oder entgegenzunehmen sowie für den Auftraggeber bindende Entscheidungen zu treffen.

8.3.  Zu den Mitwirkungspflichten des Auftraggebers zählt es, vor allem, sämtliche Voraussetzungen im Bereich ihrer Betriebssphäre zu schaffen, die für node.energy zur ordnungsgemäßen Erbringung des SaaS-Service erforderlich sind. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, wird der jeweilige Auftraggeber insbesondere

  • die in der Funktionsbeschreibung des jeweiligen Einzelvertrags zur Softwarebereitstellung mit dem Auftraggeber festgelegten Nutzungsvoraussetzungen bereitstellen;
  • soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist, rechtzeitig notwendige Softwarelizenzen, Auskünfte/Support, Dokumentationen, Schnittstellenbeschreibungen sowie erforderliche Zugangskeys und -token für Drittsoftware oder Hardware bereitstellen;
  • Störungen bei der Nutzung der SaaS-Services unverzüglich nach Entdeckung an node.energy über die Hotline oder das node.energy Ticketsystem melden;
  • bei Störungsmeldungen node.energy die aufgetretenen Symptome darzulegen und bei Bedarf weitere zweckdienliche Informationen in Textform oder telefonisch zu erteilen.
  • node.energy bei der Suche nach der Störungsursache unterstützen und seine Mitarbeiter zur Zusammenarbeit mit den von node.energy beauftragten Mitarbeitern anhalten.

8.4.  Weitere Mitwirkungspflichten im Rahmen des Supports sind unter Ziffer 12 aufgeführt. Bei Nutzung des opti.node Manager-Moduls sind für das sogenannte Onboarding sind unter Ziffer 13 sowie in der Funktionsbeschreibung weitere Mitwirkungs- und Beistellpflichten des Auftraggebers geregelt.

8.5.  Solange Mitwirkungsleistungen nicht vertragsgemäß erbracht sind, ist node.energy von ihrer betreffenden Leistungspflicht ganz oder teilweise insoweit befreit, wie node.energy auf die jeweilige Mitwirkung oder Beistellung angewiesen ist. Node.energy ist nicht verantwortlich für Leistungsstörungen, die durch die nicht vertragsgemäße Erbringung von Mitwirkungsleistungen durch das Nutzerunternehmen entstehen.

9. Pflichten der Nutzer bei Nutzung der SaaS-Service

9.1.  Der Auftraggeber wird die ihm bzw. seinen Nutzern zugeordneten Nutzer- und Zugangsberechtigung sowie Identifikations- und Authentifikationssicherungen vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte schützen und nicht an unberechtigte Dritte weitergeben. Sobald ein Auftraggeber Anzeichen dafür hat, dass die Nutzungs- und Zugangsberechtigungen von einem Dritten unrechtmäßig erlangt wurden oder missbraucht werden könnten, ist der Auftraggeber verpflichtet, node.energy umgehend hiervon zu informieren. Soweit ein Auftraggeber dazu berechtigt ist, den Zugang zum SaaS-Service auch Dritten, z.B. konzernangehörigen Unternehmen, zu gewähren, hat der Auftraggeber für ein Verschulden dieser Dritten wie für sein eigenes Verschulden einzustehen. Der Auftraggeber wird sämtliche Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen an solche nutzungsberechtigten Dritten weiterreichen und diese zur Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen verpflichten, bevor das der Auftraggeber den Zugang zum SaaS-Service gewährt.

9.2.  Der Auftraggeber und dessen Nutzer werden den SaaS-Service in keiner Weise missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen. Der Auftraggeber und deren Nutzer werden auch jeden Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder auf Software, die von node.energy oder node.energy Unterauftragnehmern betrieben wird, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von node.energy oder node.energy Unterauftragnehmern unbefugt einzudringen. Der Auftraggeber wird die Systeme, mit denen er auf den SaaS-Service zugreift, durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen schützen und diese Maßnahmen regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass der SaaS-Service und die von node.energy für den SaaS-Service genutzten Systeme unversehrt bleiben, insbesondere vor Zugriffen von unberechtigten Dritten, Viren, Trojanern oder ähnlichen Schadprogrammen.

10. Zulässiger Nutzungsumfang, Drittsoftware

10.1.  Der SaaS-Service darf nur durch die Nutzer des Auftraggebers und nur zu den in diesen Vertragsbedingungen vereinbarten Zwecken verwendet werden. Die Nutzer dürfen während der Laufzeit des Vertrages auf die SaaS-Services zugreifen und die vereinbarten Funktionalitäten vertragsgemäß nutzen. Darüberhinausgehende Rechte, insbesondere an der Vertragssoftware, erhalten die Auftraggeber nicht. Jede weitergehende Nutzung des SaaS-Servicebedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von node.energy.

10.2.  Der Auftraggeber darf den SaaS-Services insbesondere nicht über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus in Anspruch nehmen oder von Dritten nutzen lassen oder Dritten zugänglich machen. Insbesondere ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, die Vertragssoftware oder Teile davon zu vervielfältigen oder den SaaS-Service zu veräußern, zeitlich begrenzt zu überlassen, zu vermieten oder zu verleihen. Node.energy ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen.

10.3.  Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Auftraggeber eingeräumt werden, stehen dem Auftraggeber nicht zu. Node.energy behält sich alle Rechte an Marken, Know-how und sonstigen gewerblichen Schutzrechten vor, die für den jeweiligen SaaS-Service bestehen bzw. die im Zusammenhang mit der Nutzung der SaaS-Services entstehen.

10.4.  node.energy ist berechtigt, den Zugang von Nutzern eines Nutzerunternehmens zum SaaS-Service vorübergehend zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Nutzer gegen diesen Vertrag oder geltendes Recht verstößt bzw. verstoßen hat, oder wenn node.energy ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat (z.B. Zahlungsverzug des Nutzerunternehmens, Verletzung von Lizenzbedingungen). Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird node.energy die berechtigten Interessen des Nutzerunternehmens angemessen berücksichtigen und eine Sperrung vorab mit einemangemessenen Vorlauf schriftlich androhen. Im Einzelfall kann eine Sperrung auch ohne vorherige Androhung von node.energy vorgenommen werden, um die von node.energy mit der Sperrung verfolgten berechtigten Interessen zu wahren, soweit eine vorherige Androhung nicht gesetzlich oder aus anderen rechtlichen Gründen erforderlich ist. Die Sperrung des Zugangs zum SaaS-Service gilt nicht zugleich als Kündigung des SaaS-Vertrages. Die Zugangssperrung ohne Kündigung kann node.energy nur für eine angemessene Frist, maximal drei (3) Monate, aufrechterhalten. Der Anspruch von node.energy auf Zahlung der Vergütung für den SaaS-Service bleibt während der Sperrung unberührt bestehen. Das jeweilige Nutzerunternehmen hat einen Anspruch auf Wiedereinräumung des Zugangs, nachdem es nachgewiesen hat, dass es die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine zukünftige vertragswidrige Nutzung unterbunden hat.

11. Leistungsmängel

11.1.  Ein Mangel des SaaS-Service liegt dann vor, wenn dieser nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Die vertragliche Beschaffenheit des SaaS-Service ergibt sich aus den Festlegungen in der Funktionsbeschreibung in Anlage 2 und dem Service Level Agreement in Anlage 1. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht.

11.2.  Der jeweilige Auftraggeber hat node.energy Mängel des SaaS-Service unverzüglich unter Angabe der ihm bekannten und für deren Erkennung zweckdienlichen Informationen zu melden; der jeweilige Auftraggeber hat im Rahmen des Zumutbaren die Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel und ihrer Ursachen erleichtern.

11.3.  node.energy wird auf eigene Kosten die Ursache eines Mangels ermitteln. Über den jeweiligen Stand und Erfolg dieser Bemühungen wird node.energy dem Auftraggeber regelmäßig berichten. Führt die Ursachenermittlung zu dem Ergebnis, dass eine Störung des SaaS-Service nicht auf einem von node.energy zu vertretenden Mangel zurückzuführen ist, muss node.energy die Störung nur beseitigen, wenn der jeweilige Auftraggeber sich bereit erklärt, die damit verbundenen Kosten zu übernehmen.

11.4.  node.energy kann Mängel des SaaS-Service nach Wahl von node.energy durch Beseitigung oder Ersatzverschaffung beheben. Schließt node.energy die Mängelbehebung nicht innerhalb 7 Tagen erfolgreich ab, kann der jeweilige Auftraggeber node.energy eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber eine angemessene Minderung der Vergütung verlangen; das Recht zur Selbstvornahme der Auftraggeber nach § 536aAbs. 2 BGB ist ausgeschlossen. Eine Nachfristsetzung zur Mängelbeseitigung ist entbehrlich, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von node.energy verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Auftraggeber gegeben ist.

11.5.  Wird die Erbringung des SaaS-Service durch Umstände verzögert oder vorübergehend unmöglich, die für node.energy auch unter Anwendung äußerster, billigerweise zu erwartender Sorgfalt nicht vorhersehbarwaren (z.B. Brände, Explosionen, Stromausfälle, Erdbeben, Überschwemmungen, schwere Stürme, Streiks, Embargos, Handlungen von Zivil- oder Militärbehörden, Krieg, Terrorismus (einschließlich Cyber-Terrorismus), ein nicht von node.energy zu vertretender Netzwerkausfall) (nachfolgend „höhere Gewalt“), so verlängern sich Leistungsfristen um einen der Dauer des Vorliegens der höheren Gewalt entsprechenden Zeitraum. node.energy wird den Auftraggeber über die Unmöglichkeit der Leistungserbringung unverzüglich schriftlich informieren.

11.6.  Eine sofortige Minderung der laufenden Vergütung für den SaaS-Service ist nur zulässig, soweit die Minderungsforderung unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist; dem Auftraggeber bleibt das Recht vorbehalten, etwaig überbezahlte Beträge nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) zurückzufordern.

11.7.  Die Rechte des Auftraggeber wegen Mängeln des SaaS-Service sind ausgeschlossen, soweit diese ohne Zustimmung von node.energy Änderungen am SaaS-Service vornehmen oder vornehmen lassen, es sei denn, der jeweilige Auftraggeber weist nach, dass die Änderungen keine für node.energy unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung der Mängel haben.

12. Support

12.1.  node.energy ermöglicht die Inanspruchnahme von Supportleistungen via Telefon, Videokonferenz und E-Mail. Diese beinhalten fernmündliche Kurzberatung (Telefon oder Videokonferenz) sowie die Möglichkeit Supportleistungen per E-Mail anzufragen. Dies gilt bei fachlichen Fragestellungen, als auch bei auftretenden Fehlern, Anwendungsproblemen, Störungen oder sonstigen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung des SaaS-Service. Supportleistungen können während der im Service Level Agreement (Anlage1) festgelegten Servicezeit genutzt werden. Die Supportleistungen werden unter Ausschluss von erlaubnispflichtiger Steuer- oder Rechtsberatung erbracht.

12.2.  node.energy bietet im Rahmen der Nutzungslizenz für opti.node persönliche und auf individuelle Fragestellungen zugeschnittene Online-Termine an, insbesondere zu Beginn der Nutzungsphase zur Unterstützung der Anwender, sowie Webinare bei Softwareupdates mit wesentlichen Funktionserweiterungen.

12.3.  Im Zusammenhang mit der Erbringung der Supportleistungen wird der jeweilige Auftraggeber in Ergänzung zu Ziffer 8insbesondere folgende Mitwirkungsleistungen erbringen. Der jeweilige Auftraggeber wird

  • während der normalen Bürozeiten des Nutzerunternehmens) ggf. eine Bildschirmübertragung zu den Rechnern ermöglichen, auf denen die Vertragssoftware genutzt wird; Die Bildschirmübertragung erfolgt über die Drittsoftware „Microsoft Teams“. node.energy behält sich vor die Drittsoftware für die Bildschirmübertragung durch eine anderweitige Softwarelösung auszutauschen. Alternativ kann für die Bildschirmübertragung ein Service nach Wahl des Nutzerunternehmens verwendet werden, sofern dieser für node.energy unentgeltlich nutzbar ist;
  • die von node.energy übermittelten Vorschläge und Handlungsanweisungen zur jeweiligen Supportanfrage einhalten.

13. Onboarding-Leistungen

13.1.  Ergänzend zu den in Ziffer 12 genannten Supportleistungen, erbringt opti.node für die Einbindung einer Kundenanlagegemäß § 3 Nr. 24 a, b EnWG zur eigenverantwortlichen Verwaltung der Kundenanlage im Manager-Modul der Vertragssoftware die folgenden Leistungen (nachfolgend „Onboarding-Leistungen“):

  • Unterstützung bei der erstmaligen, realitätsbezogenen Konfiguration der Kundenanlage(n) in opti.node
  • Empfang und Zuordnung der relevanten Messzeitreihen
  • Abbildung der kundenanlagenspezifischen Bilanzierungsregeln in opti.node

13.2.  Zur Erbringung der Onboarding-Leistungen hat das jeweilige Nutzerunternehmen node.energy eine Vollmacht zu erteilen, damit node.energy die Erzeugungs- und Verbrauchsmesszeitreihen von den relevanten Messstellenbetreibern innerhalb der Kundenanlage per E-Mail im Format EDIFACTMSCONS abfragen kann. Nach Zugang einer Vollmacht und einer Liste der Markt-und Messlokationen fragt node.energy beim zuständigen Messstellenbetreiber die Übertragung der Daten im Namen des Kunden an. Sollte der Messstellenbetreiber die Daten nicht übertragen können, stellt node.energy dem Kunden eine Liste mit empfohlenen wettbewerblichen Messstellenbetreibern bereit, wird jedoch nicht auf den bestehenden Messstellenbetreiber einwirken, die Daten zu übertragen.

13.3.  node.energy stellt darüber hinaus Dateivorlagen zur Verfügung, mithilfe dessen Messzeitreihen aus selbst betriebenen Messsystemen des Nutzerunternehmens hochgeladen oder automatisiert an die Softwarelösung opti.node übermittelt werden können. Zum fortlaufenden Empfang dieser Messzeitreihen stellt node.energy in Absprache mit dem Nutzerunternehmen einen Endpunkt bereit. Mögliche Endpunkte und Dateiformate sind in der Funktionsbeschreibung in Anlage 2 beschrieben. Es obliegt dem Nutzerunternehmen, den regelmäßigen Versand der Messzeitreihen im vorgegebenen Format sicherzustellen.

14. Haftung

14.1.  node.energy haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden, für Schäden aus einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie für Schäden, die eine Ersatzpflicht nach § 1 ProdHaftG begründen.

14.2.  Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet node.energy nur, soweit es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Bereitstellung des SaaS-Service, der Freiheit von Rechtsmängeln des Saas-Service sowie solchen Sachmängeln, die die Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs- Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Saas-Service ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

14.3.  Bei der einfach fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten durch node.energy ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der vertragstypische, vorhersehbare Schaden ist der Schaden, den node.energy bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder node.energy bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des SaaS-Service sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des SaaS-Service typischerweise zu erwarten sind. Absatz 1 dieser Ziffer bleibt unberührt.

14.4.  Die Haftung von node.energy ist in den Fällender Ziffer 14.3 auf 250.000,- Euro pro Schadensfall beschränkt. Falls nach Auffassung des Auftraggebers das voraussehbare Vertragsrisiko diesen Haftungshöchstbetrag übersteigt, ist er verpflichtet, node.energy hierüber zu informieren. node.energy ist bereit, gegen entsprechende Vergütung für die Risikoübernahme eine angemessene höhere Haftungssumme zu vereinbaren, vorausgesetzt, dass hierfür Versicherungsschutz vereinbart werden kann.

14.5.  Die verschuldensunabhängige Haftung von node.energy nach § 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB wegen Mängeln des SaaS-Service, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen, soweit sich der Mangel nicht auf eine von node.energy zugesicherte Eigenschaft bezieht.

14.6.  Bei Datenverlust bzw. Datenvernichtung haftet node.energy nur, soweit node.energy die Vernichtung vorsätzlich, grobfahrlässig oder aufgrund eines Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflichtverursacht hat. Die Haftung von node.energy ist der Höhe nach auf den Schadenbegrenzt, der auch im Fall einer ordnungsgemäßen Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre. Vorstehendes gilt nicht, soweit sich node.energy gegenüber dem Auftraggeber zur Durchführung der Datensicherung ausdrücklich verpflichtet hat.

14.7.  Die vorstehenden Regelungen zur Haftungsbeschränkung gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von node.energy.

14.8.  Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatzvergeblicher Aufwendungen verjähren innerhalb von einem Jahr; hinsichtlich des Beginns der Verjährungsfrist findet § 199 Abs. 1 BGB Anwendung. Dies gilt nicht für Ansprüche auf Schadenersatz und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und bei der Verletzung einer Beschaffenheitsgarantie. Dies gilt weiter nicht für Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung oder grob fahrlässigen von node.energy bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von node.energy beruhen.

15. Vertraulichkeit

15.1.  Jede der Parteien verpflichtet sich, alle im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit erhaltenen Informationen, die (a) als „vertraulich“ oder „geheim“ oder mit einem gleichbedeutenden Hinweisgekennzeichnet sind oder mündlich als vertraulich bezeichnet werden; (b) aufgrund ihres Inhalts als vertraulich anzusehen sind; oder (c) von vertraulichen Informationen, welche zur Verfügung gestellt worden sind, abgeleitet wurden; ausschließlich für die Zwecke der vertraglichen Zusammenarbeit zu verwenden, vertraulich zu behandeln und vor der Kenntnisnahme durch unberechtigte Dritte zu schützen. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung ist allen Personenaufzuerlegen, die mit der Durchführung dieses Vertrages betraut werden.

15.2.  Von der Vertraulichkeitsverpflichtung ausgenommen sind Informationen, die(a) öffentlich zugänglich sind odernachträglich öffentlich zugänglich wurden oder der anderen Partei bei Vertragsschluss bereits bekannt waren;(b) unabhängig und selbstständig von der anderen Partei entwickelt wurden;(c) der anderen Partei von einem Drittenoffenbart wurden, der keiner Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegt, oder(d)aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen (in diesem Falle ist die betroffene Partei hierüber unverzüglich zu unterrichten).

16. Werbeklausel

16.1.  Durch die Beauftragung im Rahmen dieses Vertrages ist es node.energy gestattet, den Namen des Nutzerunternehmens und dessen Logo als Referenz zu verwenden. Insoweit entbindet das Nutzerunternehmen node.energy bereits jetzt von der Verpflichtung zur Wahrung der Verschwiegenheit.

17. Anwendbarkeit der AGB

17.1.  Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von node.energy sind über https://node.energy/agb abrufbar. Die genannten AGB werden ausdrücklich in den Vertrag einbezogen und stellen zusammen mit dieser Vereinbarung den Vertrag zwischen den Parteien über die Bereitstellung der Software dar. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge, ohne dass sie nochmals ausdrücklich einbezogen werden müssen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen AGB und dieser Vereinbarung geht diese Vereinbarung vor.

17.2.  Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die beispielsweise in einer Annahmeerklärung oder einer Purchase Order halten sind bzw. auf die verwiesen wird, finden keine Anwendung und der Auftragnehmer widerspricht ausdrücklich deren Geltung bzw. Einbeziehung in den Vertrag.

17.3.  Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen im Einzelnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

18. Allgemeines

18.1.  Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich der jeweiligen Anlagen bedürfen der Schriftform oder der Textform. Auf dieses Schriftformerfordernis bzw. Textformerfordernis kann nur schriftlich oder in Textform verzichtet werden. Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet und von hierzu ausdrücklich bevollmächtigten Vertretern der Vertragspartner unterzeichnet sein.

18.2.  node.energy kann Änderungen an diesen Vertragsbedingungen vornehmen, wenn diese aufgrund geänderter Umstände, beispielsweise bei wesentlichen Änderungen der Gesetzgebung oder der Rechtsprechung, des relevanten Markt- und Geschäftsumfelds oder aufgrund technischer Entwicklungen notwendig werden, für den Auftraggeber zumutbar sind. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber in einem angemessenen Zeitraum, mindestens einen Monat, vor Inkrafttreten der Änderungen, über die Änderungen in elektronischer Form informieren. Der Auftraggeber ist berechtigt, solchen Änderungen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Änderungsmitteilung zu widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs des Auftraggebers hat der Auftragnehmer das Recht, das Vertragsverhältnis außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Widerspricht der Auftraggeber nicht, gilt seine Zustimmung nach Ablauf der oben genannten Fristen als erteilt. Auf die Dauer der Frist und auf die Bedeutung ihres ergebnislosen Ablaufs wird der Auftragnehmer bei der Ankündigung der Änderungen der AGB ausdrücklich hinweisen.

18.3.  Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.

18.4.  Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag (einschließlich solcher über seine Gültigkeit) sind in erster Instanz die Gerichte in Frankfurt am Main ausschließlich zuständig.

18.5.  Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Das gleiche gilt, falls der Vertrag eine Regelungslücke enthält oder eine solche entsteht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke soll eine Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am Nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie bei Vertragsabschluss den Punkt bedacht hätten.

18.6.  Die Vertragspartner sind berechtigt, Zahlungsansprüche an Dritte zu übertragen. Im Übrigen bedarf eine Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Rahmenvertrag der schriftlichen Einwilligung des jeweils anderen Vertragspartners. Dieser wird seine Einwilligung nicht unbillig verweigern.

Anlage 1 –Service Level Agreement

node.energy stellt mit opti.node eine Web-Applikation für das Management von dezentralen Energiesystemen bereit. Im Folgenden wird das zu erbringende Niveau (Service Levels) der Leistungen gemäß dem zugrundeliegenden „Vertrag über die Bereitstellung der Vertragssoftware opti.node“ zwischen dem Nutzerunternehmen und der node.energy GmbH definiert.

1.   Verfügbarkeit der Applikation

node.energy garantiert eine monatliche Verfügbarkeit der Applikation von 99,9% außerhalb der Wartungsfenster. Bei der Berechnung der tatsächlichen Verfügbarkeiten gelten für node.energy nicht zurechenbare Ausfallzeiten als verfügbare Zeiten. Diese unschädlichen Ausfallzeiten sind

(i)    Ausfallzeitenwährend der Wartungsfenster gemäß Ziffer 10

(ii)   unvorhergesehen erforderlich werdende Wartungsarbeiten, wenn diese Arbeiten nicht durch eine Verletzung der Pflichten von node.energy zum Erbringen der Services verursacht wurden(Ausfall des Internets, höhere Gewalt, insbesondere nicht vorhersehbare Hardwareausfälle, Streiks, Naturereignisse etc);

(iii)  Ausfallzeiten aufgrund von Viren- oder Hackerangriffen, soweit node.energy die vereinbarten, mangels Vereinbarung die üblichen Schutzmaßnahmen getroffen hat;

(iv)  Ausfallzeiten aufgrund unterbleibenden Mitwirkungsleistungen des Kunden;

(v)   Ausfallzeiten für das Einspielen von dringend notwendigen Security Patches und

(vi)  Ausfallzeiten, die durch Dritte (nicht dem node.energy zurechenbare Personen) oder deren Ursache außerhalb des gemäß Ziffer 7.2 der AGB von node.energy zu verantwortenden Leistungsbereichs liegt.

2.   Definition

Die Applikation gilt als verfügbar, wenn ein Request an die Startseite (https://opti.node.energy/) positivbeantwortet wird (HTTP-Status-Code 200) und diese Antwort bei einem Request von einem europäischen Server nicht länger als 10 Sekunden dauert.

3.   Messung (Verfügbarkeit)

node.energy betreibt einen Uptime-Check, um die Verfügbarkeit zu messen. Dieser prüft jede Minute, ob der Service verfügbar ist und misst die Response-Zeit.

4.   Response-Zeiten

node.energy garantiert, dass die Applikation HTTP-Requests performant beantwortet, auch in Zeiten hoher Lasten.

5.  Definition

Als Maß für die Performance der Applikation wird die Zeit für einen Request-Response-Zyklus bei einem Zugriff auf die Startseite (https://opti.node.energy) verwendet. Das95. Perzentil der Response-Zeiten wird 250ms nicht überschreiten, für Requests von einem Server in Europa.

6.   Messung (Performanz)

Für die Messung der Performanz werden die Daten der Verfügbarkeitsmessung verwendet.

7.   Support

Zur Behebung von technischen Problemen im Zusammenhang mit der Nutzung der Applikation stellt node.energy einen Support zur Verfügung. Anfragen werden innerhalb von 6Arbeitsstunden erst bearbeitet. Der technische Support stellt keine inhaltliche Beratung dar.

8.   Datensicherung

Innerhalb von opti.node werden täglich Datensicherungen der Datenbank und des Object Storage erstellt. Die Vorhaltefrist beträgt 30 Tage für tägliche Backups und 12 Monate für monatliche Backups.

9.   Nachweispflichten

Auf Wunsch des Kunden wird jährlich, spätestens am 31.01. ein Bericht über die monatliche Verfügbarkeit und die Response-Zeiten des Vorjahres durch node.energy vorgelegt.

10.        Wartungsfenster

Das Wartungsfenster für opti.node ist donnerstags von 18:00 bis 20:00. Geplante Nicht-Verfügbarkeiten, die länger als 10 Sekunden dauern, werden in das Wartungsfenster gelegt.

11.        Erstattungsanspruch bei Minderleistung

Bei einemgeringeren Verfügbarkeitsniveau der Applikation als den garantierten 99,9% wird node.energy die monatliche Nutzungsgebühr für den Monat in welchem die Minderleistung aufgetreten ist anteilig gemäß der folgenden Tabelle erstatten. Weitergehende Rechte bestehen nicht, sofern nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist. Die Erstattung erfolgt in Form eine Verrechnung mit der nächsten turnusmäßigen Abrechnung von Nutzungsgebühren für die Software-as-a-Service Leistung:

Monatliche Verfügbarkeit:

  • 99% < 99.9% = Höhe des Erstattungsanspruchs 5%
  • 95% < 98.9% = Höhe des Erstattungsanspruchs 15%
  • < 95% = Höhe des Erstattungsanspruchs 50%

12.        Geschäftszeiten

Die Geschäftszeiten von node.energy sind Montag bis Freitag von 09:00 bis 18:00. Hiervon ausgenommen sind gesetzliche Feiertage am Geschäftssitz in Frankfurt am Main.

13.        Änderung des SLA

Dieses Service Level Agreement kann durch node.energy geändert werden. Die Änderungen werdendem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten zugestellt. Der Kunde kann Änderungen mit wichtigem Grund widersprechen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere nicht:

  • Wenn Änderungen Features betreffen, die in der jeweils aktuell gültigen Version des SLA noch nicht berücksichtigt sind.
  • Wenn die Änderung das Service Level der aktuell gültigen Version nicht verschlechtern.

Anlage 2–Funktionsbeschreibung

 1   opti.node

opti.node ist eine Software, die auf Servern in Rechenzentren innerhalb Deutschlands gehostet und über das Internet bereitgestellt wird (Software-as-a-Service). Der Zugriff auf opti.node erfolgt passwortgeschützt per individueller Nutzerkennung (E-Mail Adresse) als Web-Applikation über Internet Browser wie z.B. Mozilla Firefox oder Google Chrome. Opti.node untergliedert sich in die zwei aufeinander aufbauenden Module „Analyzer“ und „Manager“. Beide Module werden bei Änderungen des regulatorischen Rahmens fortlaufend angepasst.

Nutzungsvoraussetzung im Allgemeinen für opti.node ist eine übliche Computeraustattung mit aktuellem Betriebssystem, sowie aktueller Internet-Browsersoftware (bspw. Google Chrome oder Mozilla Firefox) mit funktionsfähigem Breitbandinternetanschluss.

2   opti.node Analyzer-Modul

Das opti.node Analyzer-Modul unterstützt die finanzielle Bewertung und (strombilanzielle)Optimierung sowie die regulatorische Analyse von geplanten oder bestehenden Energieversorgungskonzepten, die i. d. R. innerhalb einer Kundenanlagegemäß  § 3 Nr. 24 a, b EnWG betrieben werden bzw. betrieben werden sollen. Das Analyzer-Modul unterstützt die Modellierung von beliebig vielen Kundenanlagen mit einem oder mehreren Netzverknüpfungspunkten zum Stromnetz der allgemeinen Versorgung als sogenannter digitaler Zwilling, wobei der jeweilige Anschlussnetzbetreiber sowie die Spannungsebene individuell berücksichtigt werden. Für jeden digitalen Zwilling können beliebig viele Varianten modelliert und miteinander verglichen werden, wobei u. a. folgende Parameter variiert werden können:

  • Stromerzeugungsanlagen:
  • Anzahl
  • Typ/Energieträger
  • Bezeichnung und Art der Betreiberperson
  • Installierte elektrische Leistung
  • Jährliche Stromerzeugungsmenge
  • Erzeugungsprofil in 15-minütigerAuflösung
  • Datum der Inbetriebnahme
  • Vergütung je Kilowattstunde bei(bilanzieller) Netzeinspeisung
  1. Zuschläge für vermiedene Netznutzungsengelte (AP/LP)
  2. Einspeiseerlöse EEG
  3. Einspeiseerlöse KWKG
  4. Vermarktungserlöse(Technologiespezifische Monatsmarktwerte, KWK-Baseload, o.ä.)
  • Zuschläge für Lieferungen an dieselbe Legaleinheit (Eigenverbrauch)
  • Zuschläge für kundenanlagen interne Lieferungen an Dritte 
  • Stromverbraucher:
  • Anzahl
  • Bezeichnung und Art der Betreiberperson
  • Jährliche Stromverbrauchsmenge
  • Verbrauchsprofil in 15-minütigerAuflösung
  • Netto-Kosten je Kilowattstundebei Bezug aus dem Netz der allg. Versorgung
  • Kostenbestandteile für Weiterleitungen aus dem Netz der allg. Versorgung innerhalb der Kundenanlage
  • Stromspeicher:
  • Bezeichnung und Art der Betreiberperson
  • Datum der Inbetriebnahme
  • Betriebsweise optimiert nach Peak Shaving oder Lokalverbrauchmaximierung
  • Speicherkapazität
  • Speicherleistung
  • Wirkungsgrad
  • Verbrauch Betriebsstrom

Folgende Funktionen stehen im opti.node Analyzer-Modul zur Anwendung zur Verfügung:

  • Finanzielle Bewertung und Optimierung:
  • Finanzielle Bewertung von Einsparpotenzialen durch den Zubau zusätzlicher Stromerzeugungsanlagen und/oder Stromspeicher in der Kundenanlage
  • Finanzielle Bewertung von Einsparpotenzialen durch die Einführung neuer Lieferbeziehungen innerhalb der Kundenanlage als Eigenverbrauch und Direktlieferung unter exakter Berücksichtigung aller Strompreisbestandteile (Abgaben, Umlagen, Netzentgelte etc.) und insbesondere Zeitgleichheitseffekte auf Basis von viertelstündlichen Erzeugungs- und Verbrauchsprofilen
  • Automatische Simulation und finanzielle Bewertung zusätzlicher Erzeugungs-Anlagen in verschiedenen Dimensionierungen innerhalb der Kundenanlage inkl. Erstellung einer Investitionsrechnung
  • Simulation und finanzielle Bewertung von Batteriespeichern in verschiedenen Dimensionierungen innerhalb der Kundenanlage
  • Finanzielle Bewertung neuer Stromverbraucher (z. B. Elektro-Ladesäulen, Wärmepumpen etc.) innerhalb der Kundenanlage
  •  Identifikation von Privilegierungspotenzialen
  • Atypische Netznutzung nach § 19StromNEV Abs. 2 Satz 1
  • Stromsteuerbefreiter Eigenverbrauch und Direktbelieferung nach § 9 StromStG
  • EEG-Umlage-Befreiung bzw. Reduktion für Eigenverbrauch
  • Stromsteuerentlastungen für Unternehmen nach § 9a, 9b und 10 StromStG
  •    Kaufmännisch-bilanzielle Optimierung von Stromerzeugung und -verbrauch
  • Automatische Ermittlung der kostengünstigsten bzw. erlösmaximalen Kombination aus Eigenverbrauch, Direktlieferung und Netzeinspeisung unter Berücksichtigung aller Strompreisbestandteile und Zeitgleichheitseffekten auf Basis von viertelstündlichen Erzeugungs- und Verbrauchsprofilen
  • Zusammenfassung der Stromliefer-/Netznutzungsverträge mehrerer Verbraucher
  • Individuelle Berücksichtigung von Verbrauchern mit Anspruch auf die Besondere Ausgleichsregelung gemäß EEG
  • Projektspezifischer Überblickausgewählter praxisrelevanter regulatorischer Pflichten
  • Erstellung von pdf-Reports für die externe Ergebnisdokumentation
  • Automatische Erstellung kaufmännisch optimierter Bilanzierungsvorschriften (sog. "gewillkürte Vorrangregelung“)


Leistungsabgrenzung:
Soweit das Nutzerunternehmen auf Grundlage der mit dem Analyzer-Modul erzielten Analyse-Ergebnisse eine finanzielle Bewertung und (strombilanzielle) Optimierung von geplanten oder bestehenden Energieversorgungskonzepten vornimmt, erfolgt dies in alleiniger Verantwortung des Nutzerunternehmens. node.energy übernimmt keine Gewährleistung für die Wirtschaftlichkeit und berät nicht zur gesetzlichen Zulässigkeit von entsprechend geänderten Energieversorgungskonzepten des Nutzerunternehmens.  

3            opti.node Manager-Modul

Das opti.node Manager-Modul vereinfacht die kaufmännische und regulatorische Administration von Energieversorgungskonzepten, die innerhalb einer Kundenanlage gemäß  § 3 Nr. 24 a, b EnWG betrieben werden. Vor der Nutzung der unten aufgeführten Manager-Funktionen ist das Onboarding der betreffenden Kundenanlagen erforderlich. Die Nutzeroberfläche für die Datenabfrage zur erstmaligen realitätsbezogenen digitale Abbildung einer Kundenanlage entspricht der Nutzeroberfläche des opti.node Analyzer-Moduls inkl. der im Analyzer zur Anwendung kommenden gezielten fallbasierten Datenabfrage.  Neben den in Abschnitt 2aufgeführten Parametern zu Stromerzeugungs- und -verbrauchsanlagen sowie Stromspeichern kann die Eingabe weiterer Stamm- und ggf. Bewegungsdaten (z. B. Adressdaten, Ansprechpartner, Steuernummern etc.) für die vollumfängliche Nutzung der Manager-Funktionen erforderlich werden.  Auch diese ergänzende Datenerfassung erfolgt nach Möglichkeit in Form einer gezielte fallbasierte Datenabfrage über die opti.node-Nutzeroberfläche. Datenänderungen können ebenfalls über die Nutzeroberfläche vorgenommen bzw. im Fall von gesperrten Datenfeldern angestoßen werden.

  • Messwerterfassung und -auswertung
  • Visualisierung und Analysetäglich aktualisierter Lastgangdaten sowie der darauf basierenden Zeitreihender Mess- und Marktlokationen
  • Für den Empfang von Messdaten stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
  1. Elektronische Marktkommunikation mit dem zuständigen Messstellenbetreiber per EDIFACT/MSCONS
  2. Regelmäßiger Versand von CSV-/MSCONS-Zeitreihen im vordefinierten Format an eine durch node.energy definierte Projekt-E-Mail-Adresse.
  3. Manueller Browser-Upload von vordefinierten CSV- oder MSCONS-Dateien
  • Erkennen und Erfüllen regulatorischer Pflichten und Fristen
  • Projektspezifische bzw. fallbasierte Ermittlung, Ausweisung und Aktualisierung relevanter Meldepflichten und -fristen (Pflichtenkatalog)
  • Automatische Bereitstellungvorausgefüllter Formulare zur Erfüllung wiederkehrender Meldepflichten
  • Sofern einzelne Meldungen nicht über das Einreichen von Formularen, sondern z. B. nur über ein Online-Portalgetätigt werden können, streben die Vertragsparteien eine möglichst weitgehende Automatisierung der jeweiligen Meldung unter angemessener Berücksichtigung der technischen und rechtlichen Machbarkeit an.
  • Individueller Pflichten- und Fristenkalender samt Erinnerungsfunktion (als .ics-Export und druckbare Ansicht)
  • Regulatorischer Rahmen wird laufend aktualisiert, Nutzer bleibt somit auch über neue, geänderte oderweggefallene Meldepflichten informiert
  • Information des Nutzers mittels gesonderter E-Mail im Falle neuer, geänderter oder weggefallener Meldepflichten
  • Abbildung des realitätsbezogenen Mess- und Bilanzierungskonzeptes
  • Berechnungsvorschriften für alle Marktlokationen / virtuellen Zählpunkte
  • Abwicklung von Stromlieferungen an Dritte innerhalb der Kundenanlage
  • Rechnungsstellung basierend auf Marktlokationen, hinterlegten Stammdaten und Abrechnungskonditionen

Leistungsabgrenzung: Für die kaufmännisch sinnvolle Anwendung von Energieversorgungskonzepten sowie die gesetzeskonforme Umsetzung von regulatorischen Anforderungen ist allein das Nutzerunternehmen verantwortlich. node.energy ist nicht verantwortlich für die vom Nutzerunternehmen mit dem Manager-Modul administrierten Energieversorgungskonzepte.