TAM-Meldung für Wind- und PV-Anlagen: Wer melden muss und was zu beachten ist

geschrieben von
node.energy
und

Heute informieren, morgen entspannen.

Erste Veröffentlichung am
4.3.26
aktualisiert am
5.3.26
Ein Windkraftwerk steht auf einem Feld, beleuchtet von der untergehenden Sonne.
© jotily – Getty Images
Inhalt

Die TAM-Meldung ist eine gesetzliche Meldepflicht, die Betreiber von geförderten Wind- und PV-Anlagen einhalten müssen. Betroffen sind vor allem größere Anlagen und Betreiber mehrerer Projekte. Doch was genau steckt dahinter und wer ist konkret meldepflichtig? Und: Wie lässt sich der Aufwand für Anlagenbetreiber möglichst geringhalten?

Was ist die TAM-Meldung?

Auf der einen Seite bürokratische Pflicht, auf der anderen Seite ein Beitrag zu mehr Transparenz im Wettbewerb: die TAM-Meldung.

TAM steht für Transparency Award Module. Hintergrund der Meldeverpflichtung ist eine europäische Transparenzvorgabe: Förderzahlungen oberhalb bestimmter Schwellenwerte müssen öffentlich gemacht werden, denn das europäische Beihilfenrecht verbietet Subventionen, die den Wettbewerb verzerren könnten.

Das Ziel der TAM-Meldung ist es demnach…

  • staatliche Förderzahlungen transparenter zu machen,
  • Wettbewerbsverzerrungen sichtbar zu halten,
  • EU-weite Veröffentlichungspflichten umzusetzen.

Wer muss eine TAM-Meldung erstellen?

Die TAM-Meldung betrifft zwei Gruppen: EEG-geförderte Anlagenbetreiber und Letztverbraucher.

Anlagenbetreiber

Meldepflichtig sind Betreiber von Anlagen, die in einem Jahr mehr als 100.000 Euro EEG-Förderung erhalten haben. Rechtsgrundlage dafür ist § 71 EEG 2023.

In der Praxis betrifft das vor allem:

  • größere Windparks
  • große Freiflächen-PV-Anlagen
  • Betreiber mit mehreren Anlagen oder Projektgesellschaften

Wichtig sind bei der Berechnung alle Förderzahlungen, die vom jeweils zuständigen Netzbetreiber an den Anlagenbetreiber ausgeschüttet werden. Das sind zum Beispiel Marktprämie bzw. Einspeisevergütung oder der Flexibilitätszuschlag für Biogasanlagen. Dabei sind die Netto-Werte zu berücksichtigen. Nicht relevant sind dagegen Entschädigungszahlungen für Redispatch-Maßnahmen sowie Erlöse aus der Direktvermarktung.

Wichtig zu wissen: Die Meldung betrifft nur Anlagen, die nach dem 31. Juli 2014 in Betrieb gegangen sind und Förderzahlungen nach dem EEG 2014, 2017, 2021 oder 2023 erhalten haben.

Letztverbraucher

Auch bestimmte Letztverbraucher wie etwa große Unternehmen sind durch § 56 EnFG (Energiefinanzierungsgesetz) meldepflichtig, wenn deren Umlagenbefreiung oder Umlagenbegrenzung nach dem EnFG in einem Kalenderjahr mindestens 100.000 Euro betragen hat. Auch hier gelten als Grundlage die Nettowerte.

Wie erstellen Anlagenbetreiber eine TAM-Meldung?

Anlagenbetreiber nehmen die Meldung einmal im Jahr über das TAM-Meldeportal vor, das von den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) zur Verfügung gestellt wird. Die ÜNB geben die Meldungen schließlich an die Europäische Kommission weiter.

Anlagenbetreiber müssen ihre TAM-Meldung bis zum 31. Juli des nächsten Jahres abgeben, also die Meldung für 2025 bis zum 31.07.2026. Die Übertragungsnetzbetreiber haben dann bis zum 15. September Zeit, die Daten an die Bundesnetzagentur zu übermitteln beziehungsweise bis zum 31. Dezember, um die Daten in die Transparenzdatenbank der Europäischen Kommission einzutragen.

Für Anlagenbetreiber ist wichtig zu wissen: Die Transparenz- und Meldepflichten im EEG- und EnFG-Kontext sind aufsichtsrechtlich abgesichert. Hält ein Übertragungsnetzbetreiber gesetzliche Fristen zur Datenübermittlung oder Veröffentlichung nicht ein, kann die Bundesnetzagentur im Rahmen ihrer Aufsicht einschreiten, Auskünfte verlangen oder verbindliche Anordnungen erlassen. Wenn einer solchen vollziehbaren Anordnung nicht nachgekommen wird, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Transparenzvorgaben rund um die TAM-Meldung sind damit Teil eines klar geregelten und behördlich überwachten Systems.

Wie stellen Anlagenbetreiber fest, ob sie meldepflichtig sind?

Die entscheidende Frage für Anlagenbetreiber lautet: Wie hoch war meine tatsächlich erhaltene EEG-Förderung im Vorjahr?

Dafür müssen Betreiber:

  • die förderrelevanten Erlöse korrekt ermitteln
  • Zahlungen sauber zuordnen
  • kumulierte Beträge prüfen

Anlagenbetreiber müssen also genau wissen, wann sie die Höhe von 100.000 Euro Förderung erreichen – ein wichtiger Teil der kaufmännischen Betriebsführung von Wind- und PV-Anlagen.

Gerade bei mehreren Anlagen oder komplexen Vermarktungsmodellen ist das ohne ein strukturiertes Erlösmonitoring sehr aufwendig.

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