Erlösabschöpfung in Wind- und Solarparks berechnen & melden

Betreiberpflichten aus dem Strompreisbremsegesetz rechtssicher und automatisch erfüllen

Screenshot opti.node Manager Software
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Wir sagen dem Bürokratie-Monster den Kampf an!

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Windenergieanlagen
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Wind- und Solarparks
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Formulare erstellt

Meldedaten zu Überschusserlösen per Knopfdruck

Profitieren Sie vom Know-how des Marktführers für automatisierte Behördenmeldungen im Bereich Erneuerbare Energien!

Radikal einfach, effizient und rechtssicher per Software!
Beschaffung aller relevanten Daten wie Einspeisezeitreihen und Preiszeitreihen
Monatliche Berechnung der Vermarktungserlöse und abzuführenden Überschusserlöse
Minimierung der Abgabenlast durch Berücksichtigung des stundenscharfen Abschöpfungsdeckels
Bereitstellung aller melderelevanten Informationen und Dokumente

Nur noch für kurze Zeit

Umsetzungsgarantie noch bis zum 19. Mai

Bei Beauftragung bis 19. Mai und Bereitstellung aller relevanten Daten garantieren wir die fristgerechte Bereitstellung der Meldeunterlagen für den ersten Meldezeitraum bis 31. Juli.

Anlagenbetreiber

müssen 90 % ihrer Überschusserlöse abführen

Zur Finanzierung der Strompreisbremse werden u.a. von Betreibern von Solar- und Windkraftanlagen mit mehr als 1 MW Leistung Überschusserlöse („Zufallsgewinne“) abgeschöpft. Die Berechnung und Meldung der abzuführenden Überschusserlöse muss durch die Anlagenbetreiber erfolgen. Das Verfahren ist kompliziert und muss für jede Anlage einzeln durchgeführt werden.

Anlagenbetreiber

minimieren Abgaben durch stundenscharfe Abrechnung

Um zu verhindern, dass in Stunden mit relativ niedrigen Strombörsenpreisen ein zu hoher Betrag abgeschöpft wird, kann ein individuell zu ermittelnder „stundenscharfer Abschöpfungsdeckel“ berücksichtigt werden. Mit dieser Berechnungsmethode können Betreiber erhebliche Einsparungen realisieren. Für eine 3 MW Windkraftanlage wären es im vergangenen Jahr beispielsweise 10.000 € und mehr gewesen.

Anlagenbetreiber

müssen 90 % ihrer Überschusserlöse abführen

Zur Finanzierung der Strompreisbremse werden u.a. von Betreibern von Solar- und Windkraftanlagen mit mehr als
1 MW Leistung Überschusserlöse („Zufallsgewinne“) abgeschöpft. Die Berechnung und Meldung der abzuführenden Überschusserlöse muss durch die Anlagenbetreiber erfolgen. Das Verfahren ist kompliziert und muss für jede Anlage einzeln durchgeführt werden.

Anlagenbetreiber

minimieren Abgaben durch stundenscharfe Abrechnung

Um zu verhindern, dass in Stunden mit relativ niedrigen Strombörsenpreisen ein zu hoher Betrag abgeschöpft wird, kann ein individuell zu ermittelnder „stundenscharfer Abschöpfungsdeckel“ berücksichtigt werden. Mit dieser Berechnungsmethode können Betreiber erhebliche Einsparungen realisieren. Für eine 3 MW Windkraftanlage wären es im vergangenen Jahr beispielsweise 10.000 € und mehr gewesen.

Alle Vorteile auf einen Blick

Kein Stress mit der Erlösabschöpfung

Zeitersparnis durch Automatisierung der komplexen Berechnungen und des Datenmanagements
Kostenvorteile durch Optimierung des Abschöpfungsbetrags mit stundenscharfer Berechnung
Sämtliche Anforderungen des StromPBG erfüllen und keine Fristen verpassen
Strafzahlung durch verpasste oder fehlerhafte Meldungen und Berechnungen vermeiden
node.energy ist Marktführer für Behördenmeldungen im Bereich Erneuerbare Energien
Erfassung beliebig vieler Standorte, Anlagen und Rechtseinheiten

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