5 wichtige Pflichten, die Unternehmen als Photovoltaik Betreiber kennen müssen

geschrieben von
Philipp Petruschke
und
Andreas Kühl

Betreiberpflichten bei Mieterstrom mühelos erfüllen

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Erste Veröffentlichung am
9.4.21
aktualisiert am
27.3.24
5 wichtige Pflichten für Unternehmen als Photovoltaik Betreiber
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Inhalt

Eine eigene Stromerzeugung mit einer Photovoltaikanlage ist für Unternehmen in Industrie und Gewerbe heute sehr attraktiv: Die langfristige Senkung der Stromkosten sorgt für eine attraktive wirtschaftliche Rendite und gleichzeitig wird der CO₂-Fußabdruck spürbar verbessert. Die weithin sichtbaren Solarmodule lassen den eigenen Beitrag zum Klimaschutz zudem für die Kunden und die Umgebung spürbar werden.

Doch mit dem Bau der Photovoltaikanlage auf dem Dach oder auf dem Firmengelände allein ist es nicht getan. Als Betreiber der PV-Anlage sind plötzlich Aufgaben und Pflichten zu beachten, die für Energie- und Facility Manager, für Unternehmer und Controller neu sind. Schnell können diese bürokratischen Hürden zur ungeplanten Belastung werden und großen Klärungsbedarf hervorrufen.

Damit dies nicht geschieht, erklärt dieser Artikel die fünf wichtigsten Pflichten, die auf Unternehmen als Betreiber von Photovoltaikanlagen in Gewerbe und Industrie zukommen und zeigt auf, wie sich diese in der Praxis ganz einfach lösen lassen.

Hinweis: Aufgrund der Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde die EEG-Umlage zum 01.01.2023 abgeschafft. Damit entfallen auch die mit der EEG-Umlage verbundenen Pflichten. Die Angaben zur EEG-Umlage in diesem Artikel beziehen sich auf die Regelungen aus dem EEG 2021 und können daher nicht mit der aktuellen Gesetzgebung übereinstimmen.

Viele gute Gründe für die Photovoltaik in Gewerbe & Industrie

Eine Photovoltaikanlage ist mehr als ein sichtbares Zeichen für ein umweltbewusstes Unternehmen. Sie ist ein Zeichen, dass das Unternehmen gesellschaftliche Verantwortung übernimmt und einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leistet. Jede Kilowattstunde Strom aus der Photovoltaikanlage, die das Unternehmen selbst verbraucht, reduziert die CO2-Emissionen um über 80 % und verringert dadurch unmittelbar den eigenen CO₂-Fußabdruck. Wird überschüssiger Strom ins Netz eingespeist, verdrängt er dort fossile Kraftwerke und trägt zu einem grüneren Strommix bei.

In der Praxis geht es aber nicht nur um den ökologischen Effekt der Photovoltaikanlage. Sondern der Solarstrom ist inzwischen auch für viele Gewerbe- und Industriebetriebe deutlich günstiger als Netzstrom und der Preis für mindestens 20 Jahre stabil. Je nach Größe der Solaranlage und des Unternehmens kann ein unterschiedlicher Anteil des Stromverbrauchs durch die Anlage gedeckt werden. Grundsätzlich gilt dabei: Je höher dieser Eigenverbrauchsanteil ist, desto besser ist auch die Wirtschaftlichkeit. Weitere Details dazu finden Sie z. B. in diesem Blogartikel.

Auf diese Weise können Energiemanager und Controller im Unternehmen langfristig planen und mit gleichbleibenden Strompreisen für einen Teil ihres Bedarfs rechnen. Die Photovoltaikanlage macht ein Unternehmen unabhängiger vom Energieversorger und der Entwicklung auf dem Strommarkt.

Wichtige Pflichten für Unternehmen mit einer eigenen Photovoltaikanlage

Unternehmen, die eigene Photovoltaikanlagen auf ihrem Gelände betreiben, werden zum Anlagenbetreiber nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und unterliegen den damit verbundenen Bestimmungen. Hieraus ergeben sich verschiedene Betreiberpflichten, die den Unternehmen vorab häufig nicht vollständig bekannt sind und daher zunächst unberücksichtigt bleiben. Werden diese jedoch zu spät oder gar nicht berücksichtigt, kann dies nicht nur zu erheblichem Aufwand führen, sondern u.U. auch die Inanspruchnahme der Förderung bzw. wirtschaftlichen Vorteile gefährden. Einige dieser Pflichten fallen zu Beginn des Betriebs der Photovoltaikanlage an, andere müssen regelmäßig erfüllt werden. Je nach Konstellation kommen, außer den mit dem EEG verbundenen Meldepflichten, gegebenenfalls weitere Pflichten hinzu, die auf dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) oder dem Stromsteuergesetz (StromStG) bzw. der Stromsteuerverordnung (StromStV) beruhen.

Die fünf wichtigsten energiewirtschaftlichen Pflichten, die Gewerbe- und Industriebetriebe als Betreiber einer Photovoltaikanlage berücksichtigen müssen, sind:

  • Registrierung der PV-Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur (§ 5 MaStRV)
  • Einholen der erforderlichen Erlaubnisse vom Hauptzollamt zur Stromsteuerbefreiung und ggf. zur Versorgung von Dritten am Standort (§§ 4 und 9 StromStG sowie § 1a Abs. 6 und 7 StromStV)
  • Regelmäßige Rechnungsstellung an dritte Stromverbraucher, die über die Photovoltaikanlage mitversorgt werden, nach den Vorgaben des EnWG und StromStG (z.B. §§ 40, 42, 42a EnWG; § 4 Abs. 7 StromStV)
Ein Bild, dass Formulare und Gesetze enthält

Darüber hinaus ist unbedingt zu klären, ob und inwiefern sich die eigene Stromerzeugung ggf. auf bereits bestehende Pflichten oder Privilegien in der Stromversorgung auswirkt, z. B. auf die Inanspruchnahme reduzierter Netzentgelte (atypische oder intensive Netznutzung) oder eine Stromsteuerbefreiung.

Fallbeispiele für typische Betreiberpflichten in der Praxis

Um die oben vorgestellten energiewirtschaftlichen Pflichten beim Betrieb einer Solaranlage in Gewerbe und Industrie näher zu erläutern, werden im Folgenden drei typische Beispiele aus der Praxis vorgestellt.

Einzelner Gewerbebetrieb mit Photovoltaikanlage zum Eigenverbrauch

In diesem Beispiel wird ein größerer Gewerbebetrieb betrachtet, der an seinem Standort das eigene Dach für eine Photovoltaikanlage mit ca. 99 kWp nutzt und den Strom ausschließlich selbst verbraucht bzw. Überschüsse ins Netz einspeist.  

In diesem ganz einfachen Fall halten sich die Betreiber- und Meldepflichten und der damit verbundene Aufwand für das Unternehmen noch in Grenzen. Wichtig ist hier, dass die Photovoltaikanlage rechtzeitig mit der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister eingetragen wird (spätestens einen Monat nach Inbetriebnahmedatum). Andernfalls entfällt die Förderung für den ins Netz eingespeisten Strom. Und zwar so lange, bis die Eintragung erfolgt ist. Darüber hinaus muss für den Eigenverbrauch eine anteilige EEG-Umlage in Höhe von 40% gezahlt werden. Hierzu ist die Menge des selbst erzeugten und genutzten Stroms im Rahmen der EEG-Mengenmeldung bzw. Meldepflicht (s.o.) jährlich fristgerecht (bis zum 28. Februar) an den Anschlussnetzbetreiber zu übermitteln.

Mittelgroßes Unternehmen mit einer PV-Anlage zum Eigenverbrauch und Belieferung Dritter vor Ort

In diesem Beispiel wird ein Unternehmen betrachtet, das an seinem Standort vorhandene Dachflächen für eine Solaranlage mit ca. 749 kWp nutzt. Der erzeugte Strom wird sowohl selbst als auch von am Standort vorhandenen Dritten verkauft, z. B. an den Betreiber der Betriebskantine oder einer Tochtergesellschaft. Überschüsse werden ins Netz eingespeist. (Hinweis: Oft wird nicht auf den ersten Blick erkannt, dass eine Lieferung an Dritte erfolgt. Das Gesetz ist hier jedoch extrem streng: Nur wenn Personenidentität zwischen Erzeuger und Verbraucher besteht, handelt es sich um Eigenverbrauch. Alles andere ist eine Lieferung an Dritte.)

Dadurch, dass in diesem Fall der Strom nicht nur vom Unternehmen selbst, sondern an weitere Dritte vor Ort verbkauft wird, ändert sich die Situation gegenüber dem einfachen Beispiel maßgeblich. Weiterhin muss die Photovoltaikanlage im Marktstammdatenregister registriert werden. Darüber hinaus wird das Unternehmen aus energiewirtschaftlicher und steuerrechtlicher Sicht aber auch selbst zum Stromversorger. Somit müssen die energiewirtschaftlichen und kaufmännischen Aufgaben eines solchen erfüllt werden. Dies betrifft die oben genannten Pflichten zur Einholung der entsprechenden Erlaubnisse vom Hauptzollamt und die ordnungsgemäße Rechnungsstellung an die Drittverbraucher.

Großes Unternehmen mit Photovoltaik an mehreren Standorten und Belieferung Dritter

In diesem Beispiel wird ein Unternehmen betrachtet, das Photovoltaikanlagen an mehreren Standorten bzw. Liegenschaften (z.B. Logistikzentren, Filialen) selbst betreibt. An einem oder mehreren Standorten treten überdies Dritte als Stromverbraucher auf.

Wie im letzten Beispiel unterliegt das Unternehmen allen fünf oben genannten Pflichten. Erschwerend hinzu kommt nun, dass diese Pflichten nicht nur für jeden Standort einzeln, sondern zum Teil auch standortübergreifend zu erbringen sind. Liegen die Standorte in verschiedenen Regelzonen, d.h. die Zuständigkeit liegt bei verschiedenen Übertragungsnetzbetreibern, müssen die Mengen überdies je Regelzone aufgesplittet bzw. gemeldet werden.

Photovoltaik Meldepflichten für Unternehmen durch clevere Software einfach lösen

Die obigen Beispiele zeigen, dass der Aufwand zur Einhaltung der energiewirtschaftlichen Pflichten für die Betreiber einer Photovoltaikanlage in Industrie und Gewerbe mitunter recht groß werden kann. Neben den dargestellten Beispielen sind in der Praxis viele weitere Konstellationen möglich. Insbesondere Unternehmen, die erstmals eine Photovoltaikanlage errichten und mit diesen bürokratischen Hürden konfrontiert werden, geraten schnell an ihre Grenzen. Oft ist nicht nur unklar, welche Pflichten im konkreten Einzelfall überhaupt zu erfüllen sind, sondern es fehlen auch die entsprechenden Prozesse und Zuständigkeiten im Unternehmen. In der Folge können hohe Kosten für das Hinzuziehen teurer, externer Berater entstehen und/oder Mitarbeiter mit den anfallenden Aufgaben neben dem Kerngeschäft überlastet werden.

Deutlich leichter machen es sich Unternehmen durch den Einsatz einer cleveren Softwarelösung, die das Management ihrer Photovoltaikanlagen in gewerblichen und industriellen Liegenschaften radikal vereinfacht. opti.node wurde speziell für diesen Anwendungsfall entwickelt. Mit Hilfe der Software erstellen die Betreiber aus einzelnen Bausteinen mit wenigen Klicks einen digitalen Zwilling. Dieser bildet jeden Standort mit Erzeugung, Verbrauch und allen Beteiligten Unternehmen bzw. Rechtseinheiten ab. Dadurch erkennt die Software automatisch, welche energierechtlichen Pflichten, Meldungen und ggf. Abrechnungen anfallen. Ferner erfasst die Software durch den Empfang entsprechender Zähler- und Lastgangdaten alle Strommengen für Erzeugung und Verbrauch und berechnet auf dieser Basis für jede Pflicht und Meldung selbstständig die korrekten Mengen.

Doch nicht nur das: Darüber hinaus füllt opti.node auch die benötigten amtlichen Formulare und Vordrucke aus und erinnert rechtzeitig an die Einreichung beim Hauptzollamt, Netzbetreibern & Co. Auch Rechnungen für den Verbrauch von Dritten am Standort lassen sich bequem selbst erzeugen. Die Software bildet dabei stets den aktuellen rechtlichen Rahmen ab. Änderungen von Gesetzen und Vorschriften werden automatisch angewendet und der Nutzer darüber informiert. Auf diese Weise können Gewerbe- und Industriebetriebe mit dem opti.node Manager ihre Photovoltaikanlagen mit minimalem Aufwand und ohne externe Beratung professionell managen und profitieren dabei von maximaler Rechtssicherheit.

So wird der Umstieg auf eine nachhaltige Energieversorgung mit einer eigenen Photovoltaikanlage für Unternehmen aus Industrie und Gewerbe nicht mehr durch bürokratische Pflichten erschwert. Die Verantwortlichen können sich ganz auf ihre Kernaufgaben fokussieren und die Photovoltaikanlage sorgt nur noch für eines: Kostengünstigen und klimafreundlichen Strom für viele Jahre - ohne Sorgen.

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