Web-Seminar
Drittmengen, Messen und Schätzen
Update Fristablauf 31.12.2021
- Drittmengenabgrenzung – warum eigentlich?!
- Schätzung vs. Messung – was künftig noch geht
- Messkonzepte und ihre Testierung
- Beispiele aus der Praxis

Die Frist zur Drittmengenabgrenzung läuft am 31.12.2021 aus. Lernen Sie in diesem Web-Seminar, was Eigenversoger und Unternehmen mit besonderer Ausgleichsreglung jetzt umsetzen müssen.
Der Handlungsdruck für Unternehmen zur Umsetzung der Drittmengenabgrenzung steigt. Besonders betroffen sind Betreiber eigener Erzeugungsanlagen, z.B. Photovoltaikanlagen oder BHKW, sowie Nutzer der besonderen Ausgleichsregelung. Benjamin Junger und Dr. Alexander Theusner, beide Associate Partner im Bereich Energie der renommierten Kanzlei Rödl & Partner, bringen Sie daher auf den neuesten Stand: Was muss bei der Stromweiterleitung an Dritte bis zum 31.12.2021 verbindlich umgesetzt werden? Was bedeutet dies für die Messung und Erfassung von Strom? Müssen neue Zähler verbaut werden? Was kann passieren, wenn die Anforderungen an das Messen und Schätzen nicht mehr rechtzeitig implementiert werden? Und wie kann ein belastbares Messkonzept aussehen? Unser Webinar zeigt, was jetzt umgesetzt werden muss und wie dies in der Praxis gelingt.
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