node.energy erkämpft automatische Übermittlung von Messdaten

geschrieben von
Paulina Würth
und

Erfahren Sie mehr darüber, wie node.energy Sie bei Ihren Mieterstromprojekten unterstützt.

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Erste Veröffentlichung am
13.10.23
aktualisiert am
27.3.24
Als Text dargestellte Daten fliegen auf einen leuchtenden Kreis zu.
© kanawatTH
Inhalt

node.energy ist von Betreibern von über 12.000 Wind- und Solaranlagen bevollmächtigt, ihre Messdaten zu empfangen, damit diese in der Software opti.node zur Erfüllung gesetzlicher Meldepflichten oder zur Abrechnung von Mieterstromlieferungen genutzt werden können. Damit ist node.energy der größte Energieserviceanbieter (ESA) Deutschlands.

Das Problem ist: Die Mehrheit der über 900 Messstellenbetreiber in Deutschland scheint auch Monate nach Inkrafttreten der ESA-Marktrolle nicht in der Lage, den automatischen Datenversand abzuwickeln.

Dies sorgt nicht nur für erheblichen Aufwand bei uns und unseren Kunden, im schlimmsten Fall ist die ordnungsgemäße Abwicklung von regulatorischen Meldepflichten oder Geschäftsprozessen gefährdet, wenn Messdaten nicht (rechtzeitig) vorliegen.  

Diesen Missstand wollten wir nicht länger hinnehmen und haben deshalb eine Kampagne gestartet, um die Marktkommunikation im Sinne unserer Kunden praktisch zu verbessern. Warum die Bundesnetzagentur aktiv werden musste und inzwischen sogar eine Klarstellung im Gesetzestext vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, erläutern Matthias Karger, Geschäftsführer von node.energy, und Ann-Christin Schulte, Projektleiterin Energiedatenmanagement.

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Hallo Ann-Christin, hallo Matthias, in der ersten Augustwoche haben wir 120 Messstellenbetreiber (MSBs) angeschrieben und aufgefordert ihrer gesetzlichen Pflicht zur automatischen Bereitstellung von Messdaten nachzukommen.

Was ist der Hintergrund dieser Aktion?

Matthias Karger: Unsere Software opti.node erstellt unter anderem Stromsteuermeldungen für Windkraftanlagen und Abrechnungen für Mieterstromprojekte. Für all das werden kontinuierlich Messdaten benötigt. Um diese direkt vom Messstellenbetreiber empfangen zu können, liegen uns Vollmachten unserer Kunden vor.

Leider mussten wir in der Vergangenheit feststellen, dass über die Hälfte der Messstellenbetreiber die Daten nicht weitergeben können oder möchten.

Wurde dies nicht im Rahmen der ESA-Marktrolle geregelt?

Ann-Christin Schulte: Theoretisch schon, praktisch läuft es aber überhaupt nicht rund. Die Messstellenbetreiber versuchen sich dabei mit zwei sehr fragwürdigen Argumenten aus der Verantwortung zu ziehen:

Erstens argumentieren sie, dass die ESA-Rolle im Rahmen der Wechselprozesse im Messwesen (WiM) sehr schwammig formuliert ist. Sie besage lediglich, dass die MSBs den Bestellprozess für die Daten abbilden, nicht aber tatsächlich ausführen müssen. Hier stellt sich natürlich die Frage, was eine solche Regelung denn in der Praxis überhaupt bezwecken soll.

Zweitens beherrschen scheinbar viele Softwareprogramme, die von den Messstellenbetreibern für die Abfragen und den Datenversand genutzt werden, die Kommunikationsprozesse mit dem ESA noch nicht.

Die ESA-Rolle, in ihrer jetzigen Fassung, hat kaum eine Veränderung ausgelöst.

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Werden die Pflichten der MSBs nicht im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) festgelegt?

Ann-Christin Schulte: Genau, hier greift sowohl das Europarecht als auch das MsbG und beide besagen klar, dass Messstellenbetreiber die erhobenen Daten an berechtigte Dritte weitergeben müssen. Wir als node.energy sind klar berechtigt und von unseren Kunden bevollmächtigt, diese Daten zu erhalten.

Bisher lief das wenig standardisiert zum Beispiel über Excel-Dateien als E-Mailanhang. Oder eben gar nicht. Wir hatten deshalb erwartet, dass die ESA-Marktrolle hier Klarheit schafft und auch die Messstellenbetreiber an einem automatisierten Prozess Interesse haben müssten.

Das ist aber nicht der Fall?

Matthias Karger: Leider nicht, die ESA-Rolle, in ihrer jetzigen Fassung, hat kaum eine Veränderung ausgelöst. Für uns und unsere Kunden ist dies eine nicht haltbare Situation.

Daher haben wir die Anwaltskanzlei AssmannPfeiffer beauftragt, den rechtlichen Rahmen zu prüfen. Dabei kamen sie klar zu dem Ergebnis, dass die Messstellenbetreiber sowohl verpflichtet sind, uns die Daten unsere Kunden zu senden, als auch den ESA-Prozess wie in der WiM beschrieben umzusetzen.

Dies haben wir dann Anfang August an 120 Messstellenbetreiber kommuniziert, mit der Aufforderung uns innerhalb der nächsten zwei Wochen mitzuteilen, ob Sie die ESA-Prozesse technisch bewerkstelligen können und wenn nicht, auf welchem Weg wir die Daten standardisiert für die Messstellen unserer Kunden erhalten können.

Über die Hälfte der Messstellenbetreiber hat sich überhaupt nicht zurückgemeldet!

Wie war die Reaktion darauf?

Ann-Christin Schulte: Über die Hälfte der Messstellenbetreiber hat sich überhaupt nicht zurückgemeldet! Von denen, die sich gemeldet haben, gab es unterschiedliche Meldungen, bis wann sie den ESA-Prozess umsetzen können. Manche gaben dabei den 31. Dezember 2024 an, was natürlich nicht akzeptabel ist.

Prozesse, die nicht umgesetzt sind, Daten, die trotz Vollmacht nicht weitergegeben werden. Was sagt die Bundesnetzagentur dazu?

Matthias Karger: Die Bundesnetzagentur weiß zwar, dass etwa der ESA-Prozess nicht in bei allen Messstellenbetreibern bereits umgesetzt wurde, allerdings nicht in welchem Ausmaß.

Wir arbeiten mit circa 200 der existierenden 900 MSBs zusammen. Über die Hälfte haben den Prozess noch nicht implementieren können oder zeigen kein Interesse daran. Darum haben wir uns nach dem Verstreichen der Frist an die Bundesnetzagentur gewandt und ihr die Ausgangslage geschildert.

Diese hat dann auch prompt reagiert: In unter 24 Stunden hat sie die 75 Messstellenbetreiber, die sich auf unsere Mail nicht gemeldet hatten, angeschrieben und ihnen mitgeteilt, dass sie überprüfen wird, ob der ESA-Prozess bei ihnen umgesetzt wurde. Außerdem hat sie die MSBs aufgefordert, die von uns angeforderten Daten zur Verfügung stellen. Bei Nichtbeachtung wird die Bundesnetzagentur auch auf das Mittel des Verwaltungszwangs, etwa Bußgelder, zurückgreifen.

Das sollte etwas bewegt haben.

Ann-Christin Schulte: Tatsächlich haben wir danach einen erhöhten Zufluss von Messdaten festgestellt, etwa per E-Mail. Und auch die Umsetzung der ESA-Prozesse bei den Messstellenbetreibern kommt so langsam in Schwung.

Wir haben einiges in Bewegung gesetzt!

War die Aktion also ein voller Erfolg?

Matthias Karger: Ein Erfolg war die Aktion erst, wenn die Messdatenbereitstellung flächendeckend automatisch erfolgt – und da sind wir leider noch nicht am Ziel. Aber wir haben einiges in Bewegung gesetzt!

Durch unsere Aktion hat auch die Politik erkannt, dass die gesetzlichen Regelungen nicht eindeutig genug sind: im September hat das Bundeskabinett eine Gesetzesänderung im Messstellenbetriebsgesetz beschlossen, die den Anspruch auf eine automatische Übermittlung von Messdaten an den ESA nochmals eindeutig klarstellt.

Einziger Wermutstropfen ist, dass der Datenversand zukünftig eine kostenpflichtige Zusatzleistung sein soll. Wenn dies nun dazu führt, dass die automatischen Prozesse auch tatsächlich flächendeckend und zuverlässig umgesetzt werden, halten wir dies aber trotzdem für einen Schritt in die richtige Richtung.

Vielen Dank Ann-Christin und Matthias für das Gespräch.

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