Messstellenbetreiber wechseln: Das müssen Sie wissen

geschrieben von
Paulina Würth
und

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Erste Veröffentlichung am
30.9.22
aktualisiert am
27.3.24
Ein Stromzähler im Abendlicht, daneben ein Stromnetzturm.
© Shutterstock - Krisana Antharith
Inhalt

Seit 2008 ist es Verbrauchern möglich, ihren Messstellenbetreiber zu wechseln. Eine Vielzahl an neuen wettbewerblichen Messstellenbetreibern bietet insbesondere gewerblichen Betreibern von PV-Anlagen die Möglichkeit, ein auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Messkonzept mit intelligenten Messsystemen zu nutzen.

Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben und wie Sie in wenigen Schritten Ihren Messstellenbetreiber wechseln.

Das Wichtigste in Kürze: Messstellenbetreiber wechseln

  • Es steht Ihnen gesetzlich frei, zwischen Messstellenbetreibern zu wechseln.
  • Sie haben die Wahl zwischen dem für Ihr Netzgebiet grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB) und verschiedenen wettbewerblichen Messstellenbetreibern (wMSB).
  • Ein Wechsel zu einem wettbewerblichen Anbieter lohnt sich besonders für Betreiber von PV-Anlagen, die den erzeugten Strom direkt an Abnehmer verkaufen.

Was macht der Messstellenbetreiber?

Der Messstellenbetreiber (MSB) setzt im Auftrag des Anlagenbetreibers das abgesprochene Messkonzept um und betreibt anschließend die Messstelle. Genauer übernimmt er dabei diese Aufgaben:

  • Der MSB stellt die benötigten Stromzähler zur Verfügung
  • Der MSB wartet die Stromzähler und tauscht sie nach Ablauf der Eichdauer aus
  • Der MSB liest die gemessenen Daten aus und stellt sie dem Anschlussnetzbetreiber (ANB) und dem Stromlieferanten zur Verfügung


In den meisten Fällen betreuen Messtellenbetreiber nur die Stromzähler, die relevante Daten für den ANB und den Stromlieferanten messen, etwa wie viel Strom aus dem Netz entnommen wurde und wie viel Solarstrom eingespeist wurde.

Ihnen als Verbraucher oder Anlagenbetreiber steht es frei, weitere Stromzähler einzubauen. Wollten Sie schon immer wissen, wie viel Strom der Kühlschrank pro Stunde verbraucht, können Sie einen Stromzähler vorschalten, ohne diesen bei Ihrem Messstellenbetreiber zu registrieren. Das gleiche gilt, wenn Sie Ihren Solarstrom vor Ort an verschiedene Abnehmer verkaufen und genau messen möchten, wie viel jeder einzelne Abnehmer verbraucht. Dabei ist zu beachten: Erheben Sie für Ihren verkauften Solarstrom keine Pauschale, sondern rechnen pro bezogener kWh ab, müssen die Stromzähler Ihrer Verbraucher geeicht sein.

Mieterstrom Messkonzepte - vom Zähler bis zur Abrechnung

Vergleich: grundzuständige vs. wettbewerbliche Messstellenbetreiber

Es gibt zwei Arten von Messstellenbetreibern:

  • Grundzuständige Messstellenbetreiber, kurz: gMSB
  • Wettbewerbliche Messstellenbetreiber, kurz: wMSB
gMSB wMSB
Zuständigkeit Region des Anschlussnetzbetreibers Zum Teil bundesweit tätig
Preisobergrenzen Ja, bei Pflichteinbauten im Zuge von gesetlich verordneten Roll-Outs Nein
Preisvergleich (Pflichteinbau) Moderne Messeinrichtung: 20 € pro Jahr
Intelligentes Messsystem: abhängig vom Verbrauch, aber mindestens 100 € pro Jahr>
Weitere Pflichten Gesetzlich dazu verpflichtet, den Betrieb einer Messstelle zu übernehmen

Grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB)

Bis 2008 war der Betrieb einer Messstelle Aufgabe des zuständigen Anschlussnetzbetreibers (meist Verteilnetzbetreiber). Dank der Liberalisierung des Energiemarktes, und genauer § 5 des Messstellenbetriebgesetzes (MsbG), ist es Verbrauchern nun möglich, den Messstellenbetreiber zu wechseln.

In der Praxis sind es nach wie vor die Netzbetreiber, die die Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetriebes übernehmen. Wird diese Aufgabe an ein eigenständiges Unternehmen übergeben, muss es dafür eine Genehmigung der Bundesnetzagentur erhalten.

Die Anmeldung beim gMSB geschieht automatisch, wenn Sie Ihren Wohnsitz (zum Beispiel ein neu gebautes Haus) oder Ihre PV-Anlage beim zuständigen Netzbetreiber anmelden.

Die gMSB unterliegen bestimmten gesetzlichen Regelungen. Unter anderem müssen sie die Messstellen in ihrem Verantwortungsgebiet, das dasselbe wie das der Netzbetreiber ist, übernehmen. Außerdem deckelt der Staat, wie viel sie für den Betrieb und die Vermietung eines Stromzählers erheben dürfen. Bei digitalen Zählern liegt die Preisobergrenze bei 20 € pro Jahr, bei intelligenten Messsystemen sind die Kosten zusätzlich abhängig vom Verbrauch. Die Preisobergrenzen gelten aber nur für den Pflichteinbau, ansonsten können gesetzliche Messstellenbetreiber einen eigenen Preis festsetzen. Bis 2032 etwa müssen grundzuständige Messstellenbetreiber Ihre Kunden auf digitale Stromzähler umrüsten.

Wettbewerblicher Messstellenbetreiber (wMSB)

Wettbewerblicher Messstellenbetreiber ist im Sinne des Gesetzes „ein Dritter, der die Aufgabe des Messstellenbetriebs durch Vertrag nach § 9 (MsbG) wahrnimmt.“ Anders als die grundzuständigen Messstellenbetreiber sind wMSB weder ortsgebunden noch in der Pflicht den Betrieb einer Messstelle zu übernehmen. Sie sind auf verschiedene Sachgebiete spezialisiert, etwa die größtmögliche Reduzierung des eigenen Stromverbrauches, oder haben ein eigenes Messsystem entwickelt, das Anbieter bei der Visualisierung und Abrechnung der verbrauchten und erzeugten Strommengen unterstützt.

Zusätzlich bieten sie oft Komplettlösungen an, bei denen sie auch den Betrieb von Messstellen übernehmen, die nicht von den gMSB übernommen werden, etwa Untermessungen bei einzelnen Abnehmern innerhalb einer Kundenanlage.

Wettbewerbliche Messstellenbetreiber sind nicht an die gesetzlichen Obergrenzen der Betriebskosten gebunden, die Kosten für den Betrieb eines digitalen Stromzählers oder einer intelligenten Messstelle liegen aber im Schnitt nicht oder nur minimal über den Kosten der gMSB.

Den richtigen Messstellenbetreiber finden

Wenn Sie zum Beispiel Ihre PV-Anlage erstmalig bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber anmelden, wird diese auch automatisch dem grundzuständigen Messstellenbetreiber zugewiesen, sofern Sie nicht bereits einen Vertrag mit einem wettbewerblichen Anbieter abgeschlossen haben.

Möchten Sie wissen, wer Ihr grundzuständiger Messtellenbetreiber ist, dann werfen Sie einen Blick auf Ihre Stromrechnung. Darauf finden Sie die Registrierungsnummer Ihres grundzuständigen Messstellenbetreibers. Auch ein Anruf bei Ihrem Netzbetreiber sollte Ihnen weiterhelfen.

Wettbewerbliche Messstellenbetreiber verfügen wie fast alle privatwirtschaftlichen Unternehmen über eine Webseite, sind auf Messen vertreten und schließen oft Partnerschaften mit Anbietern von PV-Anlagen oder betriebsunterstützenden Softwareunternehmen ab. Dies erleichtert Ihnen den Vergleich von verschiedenen wettbewerblichen Messstellenbetreibern.

Die meisten Messstellenbetreiber sind außerdem im Marktstammdatenregister zu finden. Über einen Filter der Spalte „Marktrolle“ werden alle hinterlegten Unternehmen angezeigt, die auch die Rolle des Messstellenbetreibers einnehmen.

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Messstellenbetreiber wechseln – was spricht dafür?

Höchstwahrscheinlich sind Sie seit der Anmeldung Ihres Netzanschlusses beim grundzuständigen Messstellenbetreiber registriert. Denn durch die Nähe des gMSBs zu Ihrem Anschlussnetzbetreiber war dies ohne großen zusätzlichen bürokratischen Aufwand möglich. Allerdings stellen viele Betreiber nach einiger Zeit fest, dass sie bei den Grundzuständigen gerade bei komplexeren Projekten schnell an ihre Grenzen stoßen.

Trotz einer wachsenden Anzahl an wettbewerblichen Messstellenbetreibern gibt es kaum Konkurrenz für die grundzuständigen Messstellenbetreiber. Damit haben sie in ihren Netzgebieten ein defacto Monopol.

Das führt leider dazu, dass uns immer wieder Berichte von unseren Kunden und Partnern erreichen, die den Service der grundzuständigen Betreiber bemängeln. So verweigern Messstellenmitarbeiter, die erhobenen Daten der Kunden an diese im gewünschten Format oder Umfang weiterzuleiten oder ausgestellte Vollmachten zu akzeptieren.

Je nachdem in welchem Netzbereich Sie sich befinden, kann die Zusammenarbeit mit dem gMSB sehr nervenaufreibend sein:

  • Moderne Messsysteme, die etwa viertelstündlich die Daten erheben, werden zur Geldverschwendung, wenn der gMSB standardmäßig nur einen Jahreswert übermittelt und nicht gewillt ist, die vorliegenden Daten weiterzuleiten.
  • Auch spezielle Messkonzepte können am Widerstand der gMSB scheitern, die nicht dazu aufgefordert werden, auf neue Arten der Stromnutzung, etwa der Erzeugung und dem Verbrauch vor Ort, mit passenden Messkonzepten zu reagieren.

Davon betroffen sind zum Beispiel Anlagenbetreiber, die Ihren Strom an mehrere Mieter verkaufen, im sogenannten Multi-Tenant-Modell, und den Betrieb aller Stromzähler ihrem Messstellenbetreiber übergeben möchten, da gMSB nur die Stromzähler betreiben müssen, die von Interessen für Verteilnetzbetreiber und Stromanbieter sind. Auch Mieterstrom mit Teilversorgung, wo ein Solarstromabnehmer einen weiteren Vertrag mit einem konventionellen Stromanbieter abschließt, benötigt ein etwas anspruchsvolleres Messkonzept, über das die grundzuständigen Messstellenbetreiber häufig die Köpfe schütteln. Leider hat bei Bilanzierungsfragen der MSB das letzte Wort und wenn das technische Wissen oder der Wille fehlt diese zu beantworten, haben Anlagenbetreiber das Nachsehen.

Dabei gibt es gerade für Kunden aus Gewerbe und Industrie passende Angebote von wettbewerblichen Messstellenbetreibern, die oft auf komplexe Projekte spezialisiert sind, wie Mulit-Tennant und Teilversorgung. Neben der Erfahrung die sie dabei mitbringen, bieten sie auch oft die aktuellsten Messsysteme für die Umsetzung der Projekte an. Diese können zwar etwas teurer ausfallen, trotzdem bieten gMSB nicht automatisch die günstigsten Tarife an.

Zwar gibt es gesetzlich festgelegte Preisobergrenzen, diese gelten aber nur für Stromzähler die im Zuge von gesetzlichen Roll-outs eingebaut werden. Außerdem gibt es kaum gMSBs die Kosten unter der Obergrenze berechnen. Gerade bei größeren Projekten in Gewerbe und Industrie mit mehreren Abnehmern, die einzeln erfasst werden sollen oder einem Abnehmer mit hohem Stromverbrauch, kann es ein günstigeres Angebot von einem wMSB geben.

Bundesweit tätige Unternehmen können einen weiteren Vorteil der wMSB nutzen: Verschiedene Standorte können vom selben wettbewerblichen Anbieter übernommen werden, da die wMSB nicht an ein Netzgebiet gebunden sind. Damit ist der Betrieb der Messstellen von nur einem erfahrenen Anbieter übernommen, anstatt auf mehrere unterschiedlich arbeitende gMSBs aufgeteilt zu werden.

Messstellenbetreiber wechseln – eine Anleitung in 3 Schritten

Wie eingangs erwähnt steht es Ihnen frei, Ihren Messstellenbetreiber zu wechseln. Dabei gibt es allerdings eine Ausnahme: gMSBs dürfen den Betrieb einer konventionellen, analogen Messstelle, etwa eines Ferraris-Zählers, nicht abgeben.

Möchten Sie zu einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber wechseln, wechseln Sie damit auch zu einer modernen Messeinrichtung oder einem intelligentes Messsystem, die teurer im Betrieb sind. Für Gewerbekunden und PV-Anlagenbetreiber, die ihren Strom verkaufen,  sind diese aber ohnehin zu empfehlen oder gesetzlich verpflichtend.

Der Betreiberwechsel selbst ist in wenigen Schritten vollzogen:

1. Einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber auswählen

Informieren Sie sich, welcher wettbewerbliche Messstellenbetreiber das von Ihnen geplante Messkonzept am besten umsetzen kann oder welcher wMSB Erfahrungen mit Ihren Anforderungen und Wünschen hat. Suchen Sie sich am besten mehrere passende Anbieter heraus, denn wMSBs sind nicht dazu verpflichtet den Betrieb Ihrer Messstelle zu übernehmen. So erhalten Sie einen Preisvergleich und erhöhen die Wahrscheinlichkeit der Annahme Ihres Projekts.

2. Bestehenden Messvertrag kündigen

Haben Sie den richtigen Anbieter gefunden und mit ihm einen Vertrag abgeschlossen, ist es Zeit Ihren bestehenden Vertrag über den Betrieb der Messstelle aufzukündigen. Meist übernimmt diese Aufgabe der neue Messstellenbetreiber selbst.

Sie sollten aber auf jeden Fall die geltenden Kündigungsfristen beachten:

  • Ein Monat bei gMSB
  • Maximal drei Monate bei wMSB

Übernehmen Sie die Aufgabe selbst, müssen Sie eine schriftliche Abmeldung mit folgenden Informationen einreichen (vgl §14 MsBG):

  • Ihren Namen und Anschrift (bei Unternehmen, die im Handelsregister stehen, auch: Registernummer und -gericht)
  • Entnahmestelle mit Adresse, Zählernummer oder den Zählpunkt mit Adresse und Nummer
  • den Namen und die Anschrift des neuen Messstellenbetreibers (bei Unternehmen auch Registernummer und -gericht)
  • den Zeitpunkt, zu dem der Wechsel stattfinden soll

Die Bundesnetzagentur bietet dafür auch eine Mustererklärung an.

3. Neuen Stromzähler einbauen

Da Sie die Stromzähler von den Messtellenbetreibern mieten, müssen bei einem MSB-Wechsel die Stromzähler ausgetauscht werden. Sie sollten dazu einen Termin von Ihrem neuen MSB erhalten, der dann meist einen Elektriker beauftragt, der bei Ihnen die neuen Zähler installiert. Der Installationszeitpunkt ist auch der Beginn des Messstellenvertrages.

Der Wechsel zwischen Messstellenbetreibern ist kostenlos. Weder der neue noch der alte Messstellenbetreiber dürfne Ihnen dafür eine Gebühr in Rechnung stellen. Bedenken Sie aber, dass für den Einbau der neuen Stromzähler von Ihrem neuen MSB meist eine einmalige Zahlung erforderlich ist.

Diese Stromzähler gibt es

Die Wahl des Messstellenbetreibers ist verbunden mit der Wahl des richtigen Stromzählers und sollte vor der Inbetriebnahme einer PV-Anlage entschieden werden.

Es gibt drei unterschiedliche Arten von Stromzählern:

Analoge Zähler

Bild eines analogen Stromzählers.
Analoger Stromzähler © Shutterstock – free photo free idea

Auch bekannt als Ferraris-Zähler messen sie den Stromverbrauch, indem ein Zahlenrad hochdreht, wann immer der Zähler einen Stromfluss registriert. Der Wert wird meist einmal im Jahr manuell ausgelesen und der Verbrauch abgerechnet.

Bis 2032 sollen in Deutschland alle analogen Zähler gegen modernere Zähler ausgetauscht werden.

Digitale Zähler

Auf diesem Bild sieht man einen digitalen Stromzähler.
Digitaler Stromzähler © Shutterstock – Mega Pixel

Bei einer modernen Messeinrichtung, kurz mME genannt, handelt es sich um einen digitalen Strommesser, der aus einem elektronischen Messwerk und einer digitalen Anzeige besteht. Bei den mME muss der Zählerstand nach wie vor manuell abgelesen werden.

Intelligentes Messsystem (Smart Meter)

Hier ist ein Bild eines intelligenten Messsystems.
Digitaler Stromzähler mit Smart-Meter-Gateway © Shutterstock – strajinsky

Ein intelligentes Messsystem, kurz iMSys oder umgangssprachlich auch Smart Meter genannt, besteht aus einer modernen Messeinrichtung die zusätzlich über eine Kommunikationseinheit, das sogenannte Smart-Meter-Gateway, verfügt. Darüber werden die Zählerstände automatisch an den Anschlussnetzbetreiber versendet, das manuelle Auslesen wird bei einem Smart Meter dadurch überflüssig.

Bis zum 01. Mai 2022 mussten intelligente Messsysteme verpflichtend bei Kunden mit einem Jahresstromverbrauch zwischen 6.000 und 100.000 kWh eingebaut werden. Dieser Smart-Meter-Roll-Out wurde aber gestoppt, da das BSI seine Feststellung zur technischen Möglichkeit von iMSys zurückgenommen hat, was eine Voraussetzung für den gesetzlichen Roll-Out war. Auf Wunsch des Verbrauchers können Messstellenbetreiber aber weiterhin iMsys einbauen.

Bilanzierung

Je nachdem wie der verbrauchte Strom bilanziert werden soll, gibt es zwei unterschiedliche Messarten:

Standard-Last-Profil (SLP)

SLP steht für Standard-Last-Profil und wird bei Verbrauchern, egal ob privat oder gewerblich, mit einem Jahresverbrauch bis 100.000 kWh eingesetzt. Nach dem SLP messen analoge, digitale oder intelligente Stromzähler den Stromverbrauch nur als Jahreswert. Betreiben Sie eine PV-Anlage und speisen den erzeugten Strom voll oder teilweise ein, können Sie einen zweiten SLP-Zähler am Netzverknüpfungspunkt installieren, der die eingespeiste Strommenge misst.

Registrierende Leistungsmessung (RLM)

Die andere Möglichkeit ist die registrierende Leistungsmessung (RLM), die mit Hilfe digitaler Stromzähler oder intelligenter Messsysteme erfolgt. Die RLM ist gesetzlich ab einem Jahresverbrauch von über 100.000 kWh vorgeschrieben. Dabei messen die Stromzähler alle 15 Minuten den Mittelwert der tatsächlich abgenommen Leistung. Aus diesen Werten errechnet/bilanziert der Stromanbieter monatlich oder einmal im Jahr den verbrauchten Strom und die Stromkosten.

Fazit: Messstellenbetreiber wechseln lohnt sich

Besonders gewerbliche Betreiber von PV-Anlagen, die ihren Strom vor Ort verkaufen, zum Beispiel im Mieterstrom-Modell, sollten in Betracht ziehen, vor oder während dem Betrieb ihrer PV-Anlage einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber zu beauftragen. Denn damit profitieren Sie von der Expertise des wettbewerblichen Anbieters. Außerdem können Sie in diesem Zusammenhang ein intelligentes Messsystem nutzen, das eine genaue Messung und eine automatische Übertragung der Daten ermöglicht.

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