Umstieg auf Photovoltaik? Die 3 häufigsten Betreibermodelle für PV auf Gewerbedächern

geschrieben von
Paulina Würth
und

PV-Projekte maximal wirtschaftlich umsetzen

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Erste Veröffentlichung am
21.7.22
aktualisiert am
27.3.24
PV auf Gewerbedächern
© eliseocabrera – pixabay
Inhalt

Verbraucher und Betreiber von Stromerzeugungsanlagen können sich freuen: Am 1. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage auf 0 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) gesenkt und ab dem 1. Januar 2023 ganz abgeschafft. Eine positive Veränderung besonders für Betreiber von Solaranlagen, denn ein weiteres Geschäftsmodell wird durch den Wegfall deutlich attraktiver: der Gewerbliche Mieterstrom.

Was rentiert sich für PV-Anlagenbetreiber am meisten? Volleinspeisung, Eigenverbrauch oder Mieterstrom? In diesem Artikel schauen wir uns die verschiedenen Betreibermodelle genauer an. Dabei ist anzumerken, dass die Wahl zwischen den Modellen keine Entweder-oder-Entscheidung ist, denn die verschiedenen Modelle können durchaus miteinander kombiniert werden.

Außerdem wird durch das EEG 2023 die Anlagenzusammenfassung vereinfacht. Dadurch können Sie zwei Anlagen gleichzeitig bauen, die Sie unterschiedlich verwenden, etwa für Eigenversorgung und Volleinspeisung. Bisher war dies nur möglich, wenn die Anlagen in einem Abstand von einem Jahr errichtet wurden. Die Anlagenverklammerung und damit die Beurteilung der Stromsteuerpflicht wird dadurch aber nicht geändert.

Volleinspeisung – Eigenverbrauch – gewerblicher Mieterstrom

Bevor wir in das Thema Betreibermodelle einsteigen, ist es wichtig, die Akteure kennenzulernen. Das sind zum einen der Betreiber der Solaranlage und zum anderen der oder die Stromverbraucher. In den meisten Fällen ist der Betreiber der Solaranlage auch der Eigentümer.

Es ist unerheblich, wer der Eigentümer des Gebäudes oder Geländes ist, auf dem sich die Anlage befindet. Daher haben Immobilienbesitzer auch die Möglichkeit, ihre Hallendächer an ein professionelles PV-Unternehmen zu verpachten, die dann die Anlage errichten und den Strom einspeisen oder vor Ort verkaufen.

Betreiber: Der Betreiber einer Anlage kümmert sich um die Wartung und Instandhaltung der Anlage. Er schließt Stromverträge mit den Abnehmern ab und entscheidet, über welches Modell er den Strom verkauft. Zu Beginn und während der Nutzung der Anlage muss er die gesetzlichen Pflichten und Fristen erfüllen, insbesondere wenn er den Strom direkt an Abnehmer liefert.

Verbraucher: Eine natürliche oder juristische Person, die den Strom bezieht und verbraucht. Der Verbraucher kann der Betreiber selbst sein oder ein Dritter.

Ein weiterer wichtiger Begriff für die Betreibermodelle ist die Kundenanlage. Das ist ein räumlich begrenztes Gebiet, in dem Verbraucher mit Strom versorgt werden. Alle Personen innerhalb derselben Kundenanlage sind mit dem öffentlichen Netz über einen gemeinsamen Netzanschlusspunkt verbunden. Innerhalb einer Kundenanlage kann Strom übertragen werden, ohne dass dazu das öffentliche Netz verwendet wird. Kundenanlagen sind etwa Kaufhäuser, Betriebsgelände, Krankenhäuser oder Wohnviertel.

Volleinspeisung

Personen, die sich vor zehn Jahren für die Installation einer Solaranlage entschieden, speisten meist den gesamten Strom in das öffentliche Netz ein. Das bedeutet, dass der Strom dem deutschen Strommix hinzugefügt wird. Bilanziell wird er dabei nicht vor Ort oder direkt verbraucht, auch wenn es Abnehmer in unmittelbarer Nähe gäbe. Ein Zähler am Netzpunkt misst dabei die eingespeisten Strommengen, die dann entsprechend der Größe und dem Alter der Anlage vergütet werden.

Bei Anlagen bis 100 kWp erhält der Anlagenbetreiber eine Netzeinspeisevergütung. Für größere Anlagen muss der Betreiber den Strom aus der Photovoltaikanlage über einen Direktvermarkter an der Strombörse vermarkten. Aufgrund der Förderung in Form der "Marktprämie" erhalten Betreiber dabei einen garantierten Mehrerlös ggü. der Einspeisevergütung. 

Wirtschaftlichkeit

Die EEG-Förderhöhe für Anlagen bis 750 kWp ist über die Jahre merklich gesunken und lag im April 2022 bei durchschnittlich 5,5 ct/kWh.

In diesem Bild sieht man, dass die anzulegenden Werte in den letzten 10 Jahren gesunken sind. Ab Juli 2022 wurden sie angehoben und es wird zwischen Voll- und Teileinspeisung unterschieden.
Vergleich der anzulegenden Werte von April 2012 bis Januar 2023. Die PV-Vergütungssätze mit Degression und Rundung gelten für Dachanlagen bis 1 MWp, ab  August 2014 bis 500 kWp, ab Januar 2016 bis 100 kWp. Ab Juli 2022 wird zusätzlich zwischen Voll- und Teileinspeisung unterschieden. Die Erlösobergrenze für das Marktprämienmodel gilt verpflichtend ab 500 kWp bis 1 MWp, seit Januar 2016 verpflichtend ab 100 kWp, seit Januar 2017 bis 750 kWp.

Im Zuge der Änderungen am EEG wurde sie aber wieder angehoben. Seit dem 30. Juli 2022 liegt die Einspeisevergütung beispielsweise bei 9,4 ct/kWh für Anlagen zwischen 100 kWp und 400 kWp. Auch wird im EEG 2023 nun zwischen Voll- und Teileinspeisern unterschieden. Betreiber, die sich für die Eigenversorgung oder Mieterstrom entschieden haben und nur den überschüssigen Strom einspeisen (Teileinspeiser), erhalten dafür nur die Hälfte des Vergütungssatzes.

Es gibt erste Rechenmodelle, die zeigen, dass für kleine Anlagen die Volleinspeisung dadurch wieder attraktiver wird. Ob sich das auch auf Gewerbe und Industrie übertragen lässt, hängt aber von unterschiedlichen Faktoren ab, wie etwa dem Strompreis und dem Verbrauch  der Abnehmer.

Für größere Anlagen, die ihren Strom direkt vermarkten, sah es 2022 besser aus. Da die Strompreise Mitte des Jahres in die Höhe schossen, können an der Strombörse bis zu 31,5 ct/kWh (Juli 2022) erzielt werden. Allerdings sind das schwankende Preise, die je nach der gegebenen geopolitischen Lage auch wieder sinken können. Für das Jahr 2021 zum Beispiel lag der Durchschnittswert bei nur 7 ct/kWh.    

Betreiberpflichten

Der größte Vorteil der Volleinspeisung ist der geringe bürokratische Aufwand. Abgesehen von der Registrierung der Anlage und gegebenenfalls dem Abschluss von Direktvermarktungsverträgen fallen keine weiteren Pflichten für den Betreiber an.

Eigenverbrauch

Im Gegensatz zur Volleinspeisung wird beim Modell „Eigenverbrauch“, wie der Name schon verrät, der Strom vom Betreiber selbst verbraucht; nur der Überschuss wird in das Netz eingespeist. Der Eigenverbrauch aus Solaranlagen ist von der Stromsteuer befreit, solange der Strom lokal verbraucht wird.   Der Anlagenbetreiber kann dabei eine Privatperson oder ein Unternehmen sein, das mit den Dachsolaranlagen die eigene Logistikhalle oder die Büros im Gebäude daneben mit günstigem Strom versorgt.

Wirtschaftlichkeit

Der Verbrauch von selbst erzeugtem Strom senkt die Energiekosten enorm. Denn für Solarstrom fallen im Modell Eigenverbrauch nur die Gestehungskosten an (circa 7,5 ct/kWh). Bei einem angenommenen Strompreis von 26 Cent für Industrie und Gewerbe spart jede Kilowattstunde Solarstrom dem Betreiber damit fast 19 Cent.

Das Diagramm zeigt, dass der Solarstrom um 78 Prozentpunkte günstiger als der Strom aus dem Netz ist.
Der Solarstrom ist um fast 78 Prozent günstiger als der Strom aus dem Netz.

Betreiberpflichten

Die Eigenversorgung bringt nur wenige rechtliche Hürden mit sich. Anlagenbetreiber, die Eigenversorgung anmelden, müssen ein Messkonzept vorlegen und können je nach Anlagengröße eine Steuerbefreiung für den Anlagenverbrauch beantragen.

Etwas mehr Pflichten fallen an, wenn Dritte, also Personen, die nicht der Betreiber sind, vor Ort Strom mit verbrauchen.

Gewerblicher Mieterstrom

Bei Mieterstrom-Modellen verkauft der Betreiber der Solaranlage den erzeugten Strom an andere Verbraucher in derselben Kundenanlage. Ist der Betreiber beispielsweise ein Unternehmen, könnten die Abnehmer das Tochterunternehmen sein, das mit am Standort sitzt, ein externer Kantinenbetreiber oder ein gewerblicher Untermieter. Zwischen Abnehmer und Verbraucher wird dann ein Stromliefervertrag abgeschlossen.

Wirtschaftlichkeit

Von Mieterstrom profitieren sowohl der Abnehmer als auch der Verkäufer des Stromes: Die Stromgestehungskosten für Solarstrom liegen weit unter den Kosten für Strom aus dem öffentlichen Netz. Mit der Reduzierung der EEG-Umlage wird der Vor-Ort-Strombezug sogar noch rentabler. Mussten Abnehmer bis zum 1. Juli noch die volle EEG-Umlage auf den bezogenen Solarstrom zahlen, fällt diese nun komplett weg.

Auch für den Betreiber wird dieses Modell attraktiver, denn die Marge lässt sich dadurch noch weiter erhöhen, während der Strompreis für die Verbraucher gleichzeitig unter dem Niveau des Netzstromes bleibt. Im Vergleich zur Volleinspeisung können Betreiber hier Erlöse erzielen, für die sich die Investition in eine Solaranlage wirklich lohnt.

Betreiberpflichten

Für den Betreiber der PV-Anlage kommen aber auch einige Aufgaben hinzu. Beispielsweise müssen mit den Abnehmern Stromlieferverträge abgeschlossen und ihr Verbrauch jährlich abgerechnet und ausgewiesen werden. Gegenüber dem Staat müssen für die gelieferten Mengen die Stromsteuer berechnet und gemeldet werden. Solange der Strom lokal geliefert wird, sind Anlagen bis 1 MW von der Stromsteuer befreit.

Betreiber von Anlagen zwischen 1 MW und 2 MW, die an Abnehmer vor Ort liefern, können dafür eine Befreiung von der Stromsteuer beantragen. Fallen Kosten durch die Stromsteuer an, müssen Betreiber diese dann natürlich auch bezahlen.  Mit dem Osterpaket ändert sich aber auch hier einiges, da viele Pflichten an die EEG-Umlage gekoppelt waren. Betreiber, die ihren Strom im Mieterstrom-Modell verkaufen, müssen sich zum Beispiel nicht mehr als ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen anmelden.

Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen – Was lohnt sich wirklich?

Welches Modell sich wirklich lohnt, hängt auch von der Situation vor Ort ab. Für Betreiber, die ihren Strom selbst verbrauch können, ist der Eigenverbrauch die optimale Wahl. Da hier nur die Stromgestehungskosten (circa 7,5 ct/kWh) gezahlt werden, keine Netzentgelte, Steuern oder Abgaben. Damit lassen sich an sonnigen Tagen die Stromkosten stark senken. Sind die rechtlichen Hürden wie etwa die Drittmengenabgrenzung genommen, profitieren Unternehmen eindeutig von dem grünen und konstant günstigen Strom aus den selbstbetriebenen Anlagen.

In diesem Diagramm werden die Erlöse und Kosten verglichen, die bei den drei Betreibermodellen entstehen.
Ein Vergleich der durchschnittlichen Erlöse und Kosten, die im Rahmen der drei Betreibermodelle entstehen. Je nach Situation vor Ort kann die Größe der einzelnen Balken anders ausfallen, die Verhältnisse zueinander gelten aber für die meisten Fälle.

Betreiber, die ihren Strom nicht selbst verbrauchen können, da sie zum Beispiel das Gebäude, auf dessen Dach die Anlage steht, vermieten, haben zwei Optionen: Volleinspeisung oder Mieterstrom. Mit den jüngsten Änderungen am EEG kann in bestimmten Konstellationen auch die Volleinspeisung wieder eine rentable Option sein.

Dennoch sollte Mieterstrom immer in Betracht gezogen werden, denn sie bietet mehr Möglichkeiten für hohe und vor allem stabile Erlöse. Die Differenz zwischen Gestehungskosten und Strombezug aus dem Netz beträgt bis zu 20 Cent pro Kilowattstunde, damit kann der Solarstrom für die Abnehmer deutlich günstiger und damit attraktiver als der Netzstrom angeboten werden und Betreiber erhalten hohe Erlöse.

Fallstricke in der Umsetzung von PV-Anlagen

Egal für welches Betreibermodell man sich entscheidet, gibt es gewisse Fallstricke, derer sich Betreiber bewusst sein sollten.

Messkonzept

Für alle drei Betreibermodelle gilt: Bevor die Anlage ans Netz angeschlossen wird, muss ein Messkonzept aufgestellt und vom Anschlussnetzbetreiber genehmigt werden. Die Komplexität des Messkonzeptes reicht von einem Häkchen setzen für die Volleinspeisung bis zu komplexen Darstellungen für Anlagen mit verschiedenen Erzeugungsanlagen und Verbrauchern.

Gewerbesteuerprivileg

Immobilieneigentümer zahlen eine verminderte Gewerbesteuer auf ihre Mieteinnahmen. Was ist nun aber, wenn sie eine Solaranlage auf den Dächern der Immobilie betreiben und zusätzliche Gewinne aus dem Verkauf von Strom erwirtschaften? Tatsächlich kann es dadurch passieren, dass sie ihr Gewerbesteuerprivileg verlieren. Das ist aber nur der Fall, wenn

  • die Erlöse aus dem Stromverkauf 10 % der Mieteinnahmen übersteigen oder
  • der Strom an Verbraucher verkauft wird, die keine Mieter der entsprechenden Immobilie sind.

Immobilieneigentümer, die also nur an Mieter der Immobilie mit den Anlagen auf dem Dach verkaufen oder den Strom voll einspeisen und deren Einnahmen aus dem Verkauf nicht mehr als 10 % der Mieteinnahmen übersteigt, behalten ihr Gewerbesteuerprivileg. Auf den verkauften Strom muss aber wiederum die gesamte Gewerbesteuer gezahlt werden.

Stromsteuer und Anlagenverklammerung

Je nachdem welche Leistung eine Anlage hat, greifen unterschiedliche Paragrafen des Stromsteuergesetzes. Strom aus Solaranlagen mit einer Leistung von weniger als 2 MW sind von der Stromsteuer befreit, unabhängig davon, ob der Solarstrom selbst verbraucht oder an Dritte im räumlichen Zusammenhang geliefert wird.

Anlagen mit über 2 MW sind auch von der Stromsteuer befreit, allerdings nur für den Strom, der vom Betreiber verbraucht wird (Modell Eigenverbrauch). Wer jetzt denkt, dass man dann ja nur mehrere Anlagen mit einer Nennleistung von < 2 MW installieren kann, der irrt. Denn die Anlagenverklammerung besagt, dass Anlagen, die in räumlicher und zeitlicher Nähe zueinander installiert wurden, als eine Anlage gesehen werden, die damit auch unter die „gemeinsame Steuerbarkeit“ fällt.

Abrechnungen

Anlagenbetreiber, die ihren Solarstrom an Verbraucher innerhalb der Kundenanlage verkaufen, müssen diesen natürlich auch in Rechnung stellen. Dabei ist zu beachten, dass für sie dann auch die gesetzlichen Regelungen für Abrechnungen gelten. Unter anderem müssen die Stromkosten aufgeschlüsselt werden in Arbeitspreis und Stromsteuer.

Übernimmt der Anlagenbetreiber die Vollversorgung für seine Kunden, liefert ihnen also den Reststrom aus dem öffentlichen Netz, wenn die Solaranlage den Strombedarf nicht decken kann (zum Beispiel nachts), muss auch der Strom aus dem Netz aufgeschlüsselt auf der Abrechnung angegeben werden.

Auf Grund dieser Fallstricke und den gesetzlichen Pflichten bei Eigenverbrauch und Mieterstrom schrecken einige PV-Anlagenbetreiber vor den lukrativeren Modellen zurück. Dabei gibt es dafür längst eine zuverlässige und günstige Lösung: opti.node von node.energy, eine energiewirtschaftliche Software, die Anlagenbetreiber bei der Erfüllung ihrer Aufgabe unterstützt.

Betreiber, die sich noch in der Planungsphase befinden, können mit opti.node schnell und unkompliziert ermitteln, welche Anlagengröße für ihre Bedürfnisse am wirtschaftlichsten ist.

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Was ändert sich für PV-Anlagen auf Gewerbedächern?

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Andreas Telkemeier
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Andreas Telkemeier
  • Mieterstrom – Welche Geschäftsmodelle gibt es?
  • Was ist die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?
  • Professionelle Betriebsführung mit opti.node
  • Best-Practice-Beispiel

Häufig gestellte Fragen

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