Web-Seminar

Kommunale Abgabe im Wind- und Solarpark

§ 6 EEG effizient umsetzen

25.10.2023
14:00
Uhr
  • § 6 EEG 2023: Ziele und Regelungsinhalte: Was geht und was geht nicht?
  • Für welche Anlagen ist § 6 EEG 2023 anwendbar?
  • Was ist bei der Vereinbarung mit einer Kommune zu beachten?
  • Wann hat der Anlagenbetreiber einen Erstattungsanspruch für die geleisteten Zahlungen?
  • § 6 EEG 2023 mit Software effizient umsetzen
Unsere Speaker
Falco Meyer-Hübner
Sales Manager

Erfahren Sie in diesem Web-Seminar, wie Sie § 6 EEG 2023 in Ihrem Wind- oder Solarpark effizient umsetzen können.

Mit der Anpassung des Erneuerbaren-Energiegesetzes wurde zum 1. Januar 2023 für Anlagenbetreiber die Möglichkeit geschaffen, Kommunen auch an der Wertschöpfung von bereits bestehenden Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu beteiligen. Die Regelung in § 6 EEG 2023 sieht vor, dass Anlagenbetreiber an betroffene Gemeinden einen Betrag von bis zu 0,2 ct/kWh für eingespeiste Strommengen zahlen können. Für die Abwicklung der Zahlungen ist der Abschluss eines Vertrags erforderlich.  Auf diesem Wege sollen die Akzeptanz vor Ort gesteigert und Strafbarkeitsrisiken ausgeschlossen werden.

Viele Kommunen gehen inzwischen proaktiv auf die örtlichen Anlagenbetreiber zu, um mit ihnen eine Vereinbarung zu treffen, welche die Zahlung der Zuwendung regelt. Beim Abschluss dieser Vereinbarung sollten Betreiber und Betriebsführer einige Punkte beachten, um in der Praxis die Abgabe effizient mit den Kommunen abrechnen zu können und den Betrag auch zeitnah vom Netzbetreiber erstattet zu bekommen.

Pavlos Konstantinidis, Rechtsanwalt der Kanzlei vonBredow Valentin Herz, erläutert die wichtigsten Fragen rund um die gesetzliche Regelung in § 6 EEG 2023 und geht unter anderem darauf ein, was bei Vereinbarungen und Abrechnungen mit Kommunen zu beachten ist. Im Anschluss zeigt Ihnen der node.energy Experte Falco Meyer-Hübner, wie Sie in der kaufmännischen Betriebsführung mit der marktführenden Softwarelösung opti.node Gutschriften erstellen und versenden können. Außerdem gibt er einen Einblick in den Rückerstattungsprozess beim Verteilnetzbetreiber.

Ihre Fragen können Sie direkt live an die Referenten stellen.

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25.10.2023
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  • § 6 EEG 2023: Ziele und Regelungsinhalte: Was geht und was geht nicht?
  • Für welche Anlagen ist § 6 EEG 2023 anwendbar?
  • Was ist bei der Vereinbarung mit einer Kommune zu beachten?
  • Wann hat der Anlagenbetreiber einen Erstattungsanspruch für die geleisteten Zahlungen?
  • § 6 EEG 2023 mit Software effizient umsetzen
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Falco Meyer-Hübner
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+49 (0) 151 72 84 68 41
falco.meyer-huebner@node.energy