Web-Seminar

Kommunale Beteiligung automatisiert umsetzen

§ 6 EEG in Wind- und Solarparks

26.6.2024
14:00
Uhr
  • Aktuelle Entwicklungen bei den geschlossenen § 6 EEG Verträgen
  • Aktuelle Länderbeteiligungsgesetze
  • Automatisierte Abwicklung der Beteiligung nach § 6 EEG
  • Gutschriften und Rückerstattungsanträge automatisiert und rechtssicher erstellen
Unsere Speaker
Falco Meyer-Hübner
Sales Manager

Die Kommunale Beteiligung nach § 6 EEG spielt bei der Planung und beim Betrieb von Windkraft- und PV-Anlagen eine immer bedeutendere Rolle. Erfahren Sie in diesem Web-Seminar, worauf man bei den neuesten gesetzlichen Änderungen achten muss und wie Sie § 6 EEG in Ihrem Wind- oder Solarpark effizient umsetzen können.

Mit der Anpassung des EEG wurde die Möglichkeit geschaffen, Kommunen auch an der Wertschöpfung von bereits bestehenden Wind- und PV-Freiflächenanlagen zu beteiligen. Die Regelung in § 6 EEG 2023 sieht vor, dass Anlagenbetreiber für eingespeiste Strommengen einen Betrag von bis zu 0,2 ct/kWh an die jeweilige Kommune zahlen können. Für die Abwicklung der Zahlungen ist der Abschluss eines Vertrages erforderlich.  Damit soll insbesondere die Akzeptanz vor Ort für den Ausbau neuer Wind- und PV-Anlagen erhöht werden.

In unserer täglichen Arbeit mit unseren Kunden, welche mehr als 13.500 Wind- und PV-Anlagen in Deutschlandbetreiben, stellen wir insbesondere zwei Dinge fest:

1. Viele Kommunen gehen mittlerweile proaktiv auf die örtlichen Anlagenbetreiber zu, um mit ihnen eine Vereinbarung abzuschließen, welche die Zahlung der finanziellen Beteiligung regelt. Beim Abschluss dieser Vereinbarung sollten die Anlagenbetreiber einige Punkte beachten, um in der Praxis die Beteiligung effizient mit den Kommunen abrechnen zu können und den Betrag auch zeitnah vom Netzbetreiber erstattet zu bekommen.

2. Der operative Aufwand, der durch diese neue Thematik im Anlagenbetrieb entsteht, stellt viele Anlagenbetreiber und Betriebsführer vor die Herausforderung, die kommunale Beteiligung möglichst effizient in die bestehenden Prozesse der kaufmännischen Betriebsführung zu integrieren.

Pavlos Konstantinidis, Rechtsanwalt der Kanzlei von Bredow Valentin Herz Rechtsanwälte, erläutert aktuelle Entwicklungen rund um das Vertragswerk zwischen Betreiber und Kommunen und informiert über aktuelle Länderbeteiligungsgesetze. node.energy Experte Falco Meyer-Hübner erläutert, wie betreiberfreundliche Verträge gestaltet, Abrechnungen und Rückerstattungen für die finanzielle Beteiligung der Kommunen nach § 6 EEG automatisiert und rechtssicher abgewickelt werden können.

Ihre Fragen können Sie direkt live an die Referenten stellen.

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  • Aktuelle Entwicklungen bei den geschlossenen § 6 EEG Verträgen
  • Aktuelle Länderbeteiligungsgesetze
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Falco Meyer-Hübner
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+49 (0) 151 72 84 68 41
falco.meyer-huebner@node.energy